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Frage geschrieben am 14.08.2008 19:20:00

Zwangsvollstreckung u. Entmündigung

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2013
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Zwangsvollstreckung.
Guten Tag,

Ein Herr Sohn X (>30 Jahre alt) schuldet mir Geld, warte schon länger, und dadurch bin ich selbst verschuldet. Er wohnt noch im großen Haus der Eltern. 1x habe ich mit dem Sohn einen persönlichen Vertrag gemacht, bis der Zahlungstermin kam und er nicht zahlen konnte, und Monate später unterschrieb er 2. einen Notarielle Schuldanerkenntnis.

Der Sohn arbeitet seit 1 Jahr nicht, er hat keinen Beruf,die Eltern könnten aber wenn sie wollten Kredit aufnehmen und ihm helfen.

Letzte Woche schickte ich den Gerichtsvollzieher vorbei, Zustellung der Urkunde und Pfändung von Gegenständen (war nichts zu pfänden beim Sohn). Meine Hoffnung: Die Eltern sollten aufmerksam werden, dass ich in Notlage bin, bzw. den Sohn drängen zu arbeiten. Ferner wollte ich eine Lohnpfändung die sicherlich noch jahrelang gilt vermeiden, um mit diesen Leuten nichts mehr zu tun zu haben, und ferner einen Schufa-Eintrag für den Schuldner zu vermeiden.

Gesterne bin ich dort noch mal vorbei gegangen, nachzufragen wie die Zukunft denn nun aussähe. Da teilte er mir mit, dass die Eltern am Dienstag mit ihm zum Anwalt gehen würden und mich verklagen. (Geht das?) Derzeit gibt er noch zu, dass er mir den Kredit auf seinen Wunsch hin geben wollte, aber da die Schwester an der Tür mich anschrie und dauernd behauptete ich hätte den Sohn mehrmals überredet und was auch immer sie glaubt (sie war ja nicht dabei bei Vertragsabschluss), bin ich sehr verunsichert ob er weiterhin die Warheit sagt, aus Angst vor den Eltern vielleicht.

Ferner wollen Sie evnt. jetzt den Sohn entmündigen. Ich denke mir sozusagen als Trick im nachhinein, dass er nicht zahlen muss. Ich könnte mir vorstellen, wenn genug Druck ausgeübt wird, dass er der Entmündigung zustimmt. (Schwester fing an zu sagen, wenn die Mutter nen Herzinfarkt kriegen würde, wäre er Schuld).

Zuletzt fragte ich noch, wie die auf die Idee kämen ihn zu entmündigen. Er meinte er wäre 2004 wegen Psychose in Behandlung gewesen, aber die Psychose hätte er seitdem nicht mehr. Stationär in einer Klinik war er auch nicht. Das habe ich nicht gewußt und geahnt. Wenn er gefährlich, dumm oder Geld raus schmeißt was er nicht hat, hätte er doch nicht kürzlich an einer Heilpraktierschule studieren dürfen??? Prüfung hat er allerdings nicht gemacht. Abi hat er übrigens auch, ich halte ihn für nicht dumm, höchstene eigenbrötlerisch. Meiner Meinung spricht kaum was für eine Psychose die er derzeit hätte. (Weder Verfolgungswahn, er sieht auch keine Geister., drückt sich gut aus,..vielleicht eine Depression wenn er noch zu Hause wohnt, aber dabei bleibt man wohl geschäftsfähig denke ich). Er hat jetzt „nur“ einen Vertrag unterschrieben, in einer Geldhöhe die er nicht hat, und auch bis zum Zeitpunkt hin nicht besorgen konnte. Das er das Geld nicht hatte wußte ich ja nicht. Kann man da gleich entmündigt werden?

Fragen:
.
Kommen die mit Entmündigung durch, um sich vor Zahlung zu drücken? Dadurch dass der Vater Vormund würde, wäre er ja dann wohl auch Schuldner?? Ist der Sohn quasi dadurch alle Schulden los? Kann der Vater mich z. B. verklagen, ich hätte den Sohn ausgenutzt oder so, da ich ihn von Workshops im Studium her kannte?

Danke für Antwort
Frau C.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 14.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 14.08.2008 21:06:39
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Hinsichtlich der Rückzahlung des Darlehens kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen, dass die Eltern für Ihren Sohn hinsichtlich der Rückzahlung einspringen müssen. Rechtlich besteht nach Ihren Angaben keine Grundlage, allenfalls eine moralische Verpflichtung der Eltern.

Auch können Sie den Schuldner sicherlich nicht verpflichten einer Anstellung nachzugehen, dies trotz der bei Ihnen bestehenden Notlage.

Eine Klageanspruch der Eltern oder des Sohnes wegen einer Ausnutzung sehe ich nicht, schließlich wurde der Sohn bei der Abgabe des not. Schuldanerkenntnis durch den Notar belehrt. Zudem müßte ein solcher schwerwiegender Vorwurf bewiesen werden.

Eine Entmündigung (Betreuung) ist nicht so ohne weiteres vorzunehmen. Für die zu beantragende Vermögensbetreuung bedarf es einer Entscheidung durch ein Gericht. Auch besteht kein Automatismus, dass der Vater zum Betreuer bestellt wird.

Mit einer Betreuung gehen jedenfalls nicht Ihre Forderungen unter oder auf den Betreuer über. Die Vermögensverwaltung erfolgt dann durch den Betreuer.

Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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