Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 39 weitere Antworten zum Thema Zwangsvollstreckung.
Guten Tag,
wir haben vom Büro aus einen Mahnvorgang gegen einen Schuldner bisher ohne anwaltliche Hilfe durchgezogen.
Reihenfolge: Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - Auskunft Schuldnerverzeichnis - Auftrag an Gerichtsvollzieher.
Dieser hat uns nun den Auftrag zurückgeschickt mit der Anmerkung "Der Schuldner ist angeblich unbekannt verzogen".
Wie können wir jetzt ohne anwaltliche Hilfe weiterverfahren und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln?
Können wir als Gläubiger Auskünfte aus einem örtlichen Melderegister bekommen?
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 05.07.2011 13:29:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 124
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wenn Sie wissen oder vermuten, dass der Schuldner seinen Wohnsitz in einer bestimmten Stadt hat, können Sie bei dem dortigen Einwohnermeldeamt eine Einwohnermeldeauskunft beantragen.
Oft haben die Städte entsprechende Formulare auf Ihren Internetseiten bereitgestellt. Dann wird Ihnen die Meldeanschrift mitgeteilt.
Ansonsten können Sie nach der Anschrift über einen Suchdienst oder über einen Rechtsanwalt suchen lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten Überblick verschaffen konnte.
Die von mir erteilte Rechtsauskunft basiert ausschließlich auf Ihren Sachverhaltsangaben. Meine Antwort ist eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, so wie er von Ihnen geschildert wurde. Um eine ausführliche Begutachtung vorzunehmen, ist eine persönliche Beratung im Rahmen eines Mandats zwingend erforderlich. Es kann sich nämlich eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn noch weitere Informationen hinzukommen oder andere weggelassen werden.
Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt
Kanzleianschrift:
Großholthauser Str. 124
44227 Dortmund
Kontaktmöglichkeiten:
T e l e f o n : 0231. 580 94 95
F a x : 0231. 580 94 96
E m a i l : info@ra-belgardt.de
I n t e r n e t : www.ra-belgardt.de
**********************************
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.07.2011 22:17:56
Guten Tag!
Vielen Dank für die Beantwortung unserer Erstbefragung.
Hier unsere Nachfrage:
Welche "Suchdienste" gibt es, außer der Anschriftenprüfung durch die Deutsche Post?
Vielen Dank!
Guten Tag!
Vielen Dank für die Beantwortung unserer Erstbefragung.
Hier unsere Nachfrage:
Welche "Suchdienste" gibt es, außer der Anschriftenprüfung durch die Deutsche Post?
Vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.07.2011 08:07:08
Es gibt einige Suchdienste, die für das Gewerbe oder auch für Privatpersonen Anschriften zu ermitteln versuchen.
Geben Sie im Internet einfach einmal "Adressermittlung", "Adressenrecherche" oder ähnliches in eine Suchmaschine ein.
Mangels Erfahrung mit den meisten Firmen kann ich allerdings zu der Qualität der Arbeit nichts sagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Empfehlung für bestimmte Unternehmen aussprechen kann.
Wenn Sie möchten, kontaktieren Sie mich gerne zwecks Anschriftenermittlung/Zwangsvollstreckung.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Belgardt
Es gibt einige Suchdienste, die für das Gewerbe oder auch für Privatpersonen Anschriften zu ermitteln versuchen.
Geben Sie im Internet einfach einmal "Adressermittlung", "Adressenrecherche" oder ähnliches in eine Suchmaschine ein.
Mangels Erfahrung mit den meisten Firmen kann ich allerdings zu der Qualität der Arbeit nichts sagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Empfehlung für bestimmte Unternehmen aussprechen kann.
Wenn Sie möchten, kontaktieren Sie mich gerne zwecks Anschriftenermittlung/Zwangsvollstreckung.
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