Zwangsvollstreckung - Verdacht auf einen unzulässigen Schuldtitel
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrte Damen und Herren.
vor ein paar Wochen erhielt ich Post von einem Gerichtsvollzieher, welcher mir darin ankündigte, rund 12.000 Euro bei mir per Zwangsvollstreckung zugunsten eines Gläubigers eintreiben zu wollen, den ich weder kenne noch irgendwelche Rechtsbeziehungen wie z.B. Verträge, Handlungsvollmachten usw. unterhalte.
Aus dem Gerichtsvollzieherschreiben geht hervor, daß dieser Gläubiger in Halle seinen Wohnsitz hat und auch am dortigen Landgericht Halle 2009 offenbar eine, mir unbekannte Zivilklage geführt und "gewonnen" hat. Das Problem dabei: ich wurde von diesem Landgericht Halle weder an diesem Gerichtsprozeß als Beklagter beteiligt noch gehört und auch ein Urteil ist mir von dort nie zugestellt worden, gegen daß ich mich hätte zur Wehr setzen können.
Ich selbst wohne seit 1983 in Köln und bin daher der Meinung, daß mich hätte dieser Kläger und angebliche Gläubiger am für meinen Kölner Wohnsitz zuständigen Landgericht hätte auf seine geforderten 12.000 Euro verklagen müssen, so wie es das BGB und die ZPO vorschreiben. Da ich zu keinem Zeitpunkt in meinem Leben jemals in der Region Halle wohnte, hätte das Landgericht Halle auch nicht über die etwaige Schiene "des letztbekannten Wohnsitzes" die Klage öffentlich am schwarzen Brett des Haller Landesgerichts zustellen können, falls man z.B. Gläubigerseits unwahr behAuptet hätte, daß der Beklagte "ohne festen Wohnsitz sei". Und wenn man noch nie in der Region Halle wohnte, aber hingegen seit 1983 seinen festen Wohnsitz in Köln hat, so wäre es doch sicherlich ein Leichtes für den angeblichen Gläubiger und für das Landgericht Halle gewesen, über das Zentrale Einwohnermeldeverzeichis Deutschland zur Klagezustellung meinen festen Kölner Wohnsitz zu ermitteln.
Aus all diesen Gründen, die einer Rechtsstaatlichkeit jenes so erlangten Schuldtitels zuwiderlaufen, nehme ich an, daß entweder eine Schuldner-Identitätsverwechslung vorliegt oder ein gefälschter Schuldtitel dem Kölner Gerichtsvollzieher zugesandt wurde oder der Gläubiger mit dem Richter in Halle unter einer kriminell-profitablen Decke steckt und so im beiderseitigen Einvernehmen fernab von BGB und ZPO ein unzulässiges Klageurteil als Schuldtitel fabriziert wurde. Dies alles habe ich zwar schon dem Kölner Gerichtsvollzieher mitgeteilt im Rahmen meines schriftlichen Widerspruchs gegen diesen mutmaßlich gefälschten oder unzulässig in Halle ausgestellten Schuldtitel, aber das Kölner Gericht hat meinem Widerspruch bereits abgeschmettert und behauptet, in dieser Angelegenheit keine Überprüfung dieser ganzen Angelegenheit vornehmen zu können, weil der 2009 ausgestellte Schuldtitel mittlerweile eine unanfechtbare Rechtskraft erlangt hätte.
Und so erleide ich nun als hierdurch bereits in die Zahlungsunfähigkeit getriebener,angeblicher Schuldner von angeblich 12.000 Euro all die mit der Zwangsvollstreckung verbundenen Schädigungen von der Kontopfändung bis zur EV-Abgabe und der damit verbundenen SCHUFA-Ruinierung. Desgleichen kann ich mich gegen dieses offenkundige Unrecht nicht anwaltlich beraten und wehren, da auch die Prozeßkostenhilfe mir vom Kölner Gericht "wegen mangelnder Erfolgsaussicht" verweigert wurde.
Was kann ich gegen ein solches Unrecht tun, welches sich offenbar "vorzüglich" innerhalb der gerichtlichen Formaljuristerei gläubigerseits schützen läßt vor einer Außerkraftsetzung ?
Selbst eine zur Aufklärung dieser ganzen Angelegenheit erforderliche Prozeßakteneinsicht wird mir vom Landgericht Halle verweigert.
Gibt es bereits vergleichbare bekannt gewordene Fälle seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung, wo ggfs. kriminelle Machenschaften an ostdeutschen Gerichten dazu führen, westdeutsche Bundesbürger finanziell zu schädigen und zu plündern ? Denn da der vorgebliche Gläubiger darauf beharrt, daß "meine Identität für ihn feststeht" (obwohl dieser Gläubiger mich noch niemals gesehen hat), ist eine fahrlässige Identitäts-Verwechslung eher unwahrscheinlich und ich muß eher von einer kriminellen Machenschaft zwischen Kläger und Richter ausgehen, die ggfs. auf den alten SED- und Stasi-Seilschaften(und deren ggfs gewonnenen Spitzelerkenntnisse über Westdeutsche und deren Vermögensverhältnisse) der alten DDR begründet liegen könnte. Aber dazu benötige ich erstmal einen kompetenten Rechtsrat, ob so ein (mir unbekanntes) Gerichtsurteil ohne Beteiligung des Beklagten am Prozeß an einem nicht für seinen Wohnsitz zuständigen Landgericht überhaupt statthaft ist und ggfs. hierbei noch irgendwelche der ZPO zuwider laufenden DDR-Altgerichtsvorschriften dazu genutzt werden durften ?
Wie kann ich mich wirksam gegen die Zwangsvollstreckung wehren und diesen mutmaßlich unzulässig ausgestellten oder gar gefälschten Schuldtitel wehren, selbst wenn mir bereits die beantragte Prozeßkostenhilfe "wegen angeblich mangelnder Erfolgsaussicht" abgeschmettert wurde vom Kölner Gericht ?
Habe ich Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüche gegen Justiz und "Gläubiger", wenn mal irgendwann die deutsche Justiz in der Lage sein sollte, diesen Schuldtitel als rechtswidrig zu erklären ?
Mit freundlichen Grüßen
Ivy Toahi
Zwangsvollstreckung









