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Zwangsversteigerung nach Scheidung


21.06.2012 22:07 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

es geht um folgende Angelegenheit:

Mein geschiedener Mann hat die Zwangsversteigerung
für unser Haus, das uns zu gleichen Teilen gehört,
beantragt. Das Haus ist schuldenfrei.
Das Haus wurde letztes Jahr von einem Gutachter
auf 320.000,-- Euro Verkehrswert geschätzt.
Ich habe meinem Exmann angeboten, er könne meinen
Teil des Hauses für 165.000,-- Euro erwerben oder
ich sei auch bereit, seinen Anteil für ebenfalls
165.000,-- Euro zu übernehmen. Darauf hat er nicht reagiert.
Mittlerweile ist auch ein Käufer da, der 340.000,--
für das Haus bietet und es liebend gerne kaufen
würde. Ein schriftliches Angebot liegt bei meinem
Anwalt vor. Allerdings möchte der potentielle
Käufer bis August einziehen.
Mein geschiedener Mann ist selbst an dem Haus
interessiert und erhofft sich von der Zwangsver-
steigerung, meine Hälfte weit unter Wert selbst
ersteigern zu können und mich somit über den
Tisch zu ziehen. Fakt ist auch, dass unser Ver-
mögen noch nicht geteilt ist, welches er komplett
auf eigene Konten transferiert hat.
Wie kann ich handeln, welche Möglichkeit gibt
es für mich? Es muss doch irgendeine Rechtsklausel geben, die hier greift!
Also: Ich habe einen Käufer, den er ausschlägt
und kein Geld, was er ausnutzt (Ich hätte
keine andere Wahl, als mir das Geld zu
leihen, um mitsteigern zu können.)

Recht herzlichen Dank für eine baldige Antwort
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 624 weitere Antworten zum Thema:
Scheidung
21.06.2012 | 22:28

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Wenn Ihr Ehemann den freihändigen Verkauf des Objektes torpediert, weil er hofft, bei einer Zwangsversteigerung selbst günstig zum Zug zu kommen, können Sie dies nicht verhindern. Der Verkauf setzt nun einmal seine Zustimmung voraus.

Die Teilungsversteigerung ist dann der einzige Weg, die Eigentümergemeinschaft aufzuheben.

Sein Ziel, das Objekt möglichst günstig zu ersteigern, können Sie nur verhindern, in dem Sie selbst mitbieten - oder aber den potentiellen Käufer mitbieten lassen.

Sie können Ihren Mann aber nicht zwingen, dem freihändigen Verkauf zuzustimmen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

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