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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Interesse an einem Gewerbeobjekt, welches versteigert wird.
Bei dem Objekt gibt es einen Verkehrswert, ein Altlastengutachten, welches nicht im Verkehrswert enthalten ist und Ersatzwerte für in Abt. II eingetragene Rechte.
Verkehrswertgutachten: 2.560 T€
(-) Altlastengutachten (nicht oben enthalten): 310 T€
(-) Ersatzwerte für in Abt. II eingetragene Rechte: 1.066 T€
Gesamt: 1.184 T€
Es ist mir nicht klar, von welcher Summe ich die 10%ige Sicherheitsleistung beim Amtsgericht einzahlen muss.
Ich bitte um Information.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 24.07.2011 14:30:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Maßgebend nach § 68 Abs. 1, Satz 1 ZVG ist der Verkehrswert, der im Beschlusswege durch das Gericht festgesetzt wird.
Wurde der Verkehrswert gemäß dem Verkehrswertgutachten festgesetzt ist daher Sicherheit in Höhe von 256 T€ zu leisten. Allerdings kann die betreibende Gläubigerin auf die Leistung einer Sicherheit verzichten, was im Vorfeld abzustimmen ist. Gemäß § 70 ZVG wird das Gericht das Gebot ohne Sicherheitsleistung zulassen, wenn kein Beteiligter Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswertes fordert.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen und stehe bei einer Nachfrage weiter zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
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