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Guten Morgen.
Meine Frau und ich sind im 5. Jahr unserer Privatinsolvenz.
Das Haus soll im August zwangsversteigert werden.
Der Insolvenzverwalter hat das Haus aus der Masse frei gegeben. Da wir das Haus nicht retten können werden wir es wohl verlieren.
Wir verstehen das also so:
Das Haus gehört wieder uns und wir können damit machen was wir wollen bis es Versteigert ist. Somit können wir auch alle Pflanzen, die Türen, die Heizung, die Solaranlage ausbauen und mitnehmen. Oder stimmt das so nicht?
Antwort geschrieben am 06.05.2011 07:47:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
Bewertungen: 358
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gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Das Haus gehört zwar Ihnen, aber im RRahmen der grundpfandrechtlichen Haftung sind auch Zubehörteile erfasst. Dies bedeutet, dass nicht nur wesentliche Bestandteile des Hauses bzw. Grundstückes, wie Türen, Fenster, Pflanzen und Heizung im Haftungsverband stehen, sondern auch Zubehör.
Zubehör sind im rechtlichen Sinne alle Gegenstände die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind. Dies ist beim Mobiliar nicht der Fall.
Alles was im Haftungsverband steht ist daher von der Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsversteigerung erfasst und hierüber dürfen Sie nicht mehr verfügen. Ansonsten drohnen Schadensersatzansprüche.
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