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Ich bin 61, schwerbehindert und noch erwerbstätig.
Zum Ende des Jahres bin ich gekündigt.Ich wäre dann 62.
Mein ALG 1 Anspruch beträgt 24 Monate, also bis zum Alter von 64 Jahren.
Gleichzeitig könnte ich mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Frage:
Kann ich trotz ALG 1 Anspruch mit 63 Jahren vonn der Arge in Rente geschickt werden oder kann ich auch bis Ablauf der 24 Monate (also bis 64) das ALG 1 beziehen (je nachdem wie ich mich enztscheide)?
Antwort geschrieben am 07.05.2011 00:00:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Bundesagentur kann Sie nicht zwingen die Rente in Anspruch zu nehmen. Sie können also die volle Dauer des ALG I ausschöpfen. Nach § 117 II SGB III entfällt der Anspruch auf ALG I nur, wenn das Regelaltersrentenalter erreicht wird. Dies wäre also das 67 Lebensjahr.
Nur in bestimmten Fällen von Erwerbsminderungsrenten, kann die Bundsagentur verlangen, dass ein Rentenantrag gestellt wird.
Sie können sich natürlich jederzeit entscheiden doch noch Rente zu beziehen. Mit Beginn der Rentenzahlung würde der Anspruch auf ALG I natürlich entfallen.
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 07.05.2011 09:27:08
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe die Materie nochmals geprüft, was zuvor, auch wegen des Zeitfensters, nicht intensiv möglich war. Problem in Ihrem Fall ist, das § 236 a SGB VI für schwerbehinderte Personen vor Jahrgang 52 das Rentenalter auf 63 herabsetzt. Wenn § 236 a SGB VI also die Regelaltersrente darstellt, würde mit erreichen des 63 Lebensjahres der ALG 1 Anspruch wohl entfallen, weil dann das Rentenalter erreicht wäre.
Sie können also leider sehr wahrscheinlich nur bis zum 63 Lebensjahr ALG beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe die Materie nochmals geprüft, was zuvor, auch wegen des Zeitfensters, nicht intensiv möglich war. Problem in Ihrem Fall ist, das § 236 a SGB VI für schwerbehinderte Personen vor Jahrgang 52 das Rentenalter auf 63 herabsetzt. Wenn § 236 a SGB VI also die Regelaltersrente darstellt, würde mit erreichen des 63 Lebensjahres der ALG 1 Anspruch wohl entfallen, weil dann das Rentenalter erreicht wäre.
Sie können also leider sehr wahrscheinlich nur bis zum 63 Lebensjahr ALG beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
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