Zuzahlung zu Pflegeheimkosten
02.10.2006 17:55 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
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Meine Schwiegermutter hat Einsitzrecht auf Lebzeit in dem Haus, welches mein Schwager vor ca. 20 Jahren von seinen Eltern übernommen hat. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim wird in nächster Zeit nötig.
Mein Schwager hat noch einen Bruder und eine Schwester (meine Frau). Es werden etwa 600 Euro außerhalb von Rente und Pflegeversicherung zu bezahlen sein. Müssen alle drei Kinder zu gleichen Teilen den Fehlbetrag aufbringen oder hat der Bruder, der das Haus übernommen hat, einen höheren Anteil zu zahlen. Ist er eventuell verpflichtet, die dann leer stehende Wohnung meiner Schwiegermutter zu vermieten, um den Differenzbetrag tragen zu können?
Mein Schwager ist verheiratet, seit einem Jahr pensioniert und hatte Besoldungsgruppe A15, das Haus ist komplett abbezahlt, div. Sparverträge bestehen.
Der Bruder ist verheiratet, hat Besoldungsgruppe A16 mit Auslandszulage, keine Immobilien aber auch div. hohe Sparguthaben.
Meine Frau ist Beamtin mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.700,- Euro, unsere Tocher studiert, ich bin selbständig mit einem Monatseinkommen von durchschnittlich ca. 3000,- Euro. Wir haben eine kleine ETW, die vor einem Jahr gekauft wurde und voll finanziert ist, in der die studierende Tochter wohnt. Wir selbst wohnen zur Miete, haben keinerlei Sparguthaben o.ä. aber sehr hohe monatliche Belastungen durch Geschäftsdarlehnrückzahlungsverspflichtungen (ca. 2400 Euro monatlich), dazu kommen 980 Euro Miete und die laufenden Unterhaltskosten für unsere Tochter.
Müssen wir damit rechnen (Meine Frau und ich leben in gesetzlicher Gütergemeinschaft) für Zahlungen herangezogen zu werden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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