Zuviel Zigaretten am Zoll: Anhörungsbogen
22.07.2014 20:16 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Master of Medicine, Ethics and Law Liubov Zelinskij-Zunik
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Zusammenfassung: Hinterziehung von Einfuhrabgaben, Einstellung des Verfahrens nach 153a stpo
Ich hatte 1600 Zigaretten zuviel im Gepäck aus Indonesien dabei (nur für Eigenbedarf).
Der Zöllner meinte, die Strafe würde in etwa so hoch ausfallen wie die 304 EUR Zoll, die ich nachbezahlt habe (die Zigaretten durfte ich sogar behalten).
Jetzt habe ich vom Hauptzollamt Frankfurt einen Anhörungsbogen bekommen:
"Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt"
1. Angaben zur Person (Die sind Pflicht)
2. Freiwillige Angaben zur Person: u.a. Einkommensverhältnisse (Da steht: Die übrigen Angaben machen Sie freiwillig. Ohne diese Angaben kann eine sachgerechte Entscheidung nicht ergehen.)
Im Anschreiben steht: ..."können Sie die Erklärung auf den beigefügten Anhörungsbogen abgeben und den von Ihnen unterschriebenen Vordruck in einfacher Ausfertigung an die genannte Dienststelle senden. Sie vermeiden u. U. eine Vorladung oder die Vorsprache eines Ermittlungsbeamten zwecks Vernehmung.
Mir wäre natürlich am liebsten, wenn sich die ganze Sache so schriftlich abwickeln ließe und ich einfach die Strafe bezahle.
Auf der 2. Seite gibt es 2 Absätze: (jeweils zum Ankreuzen):
"Ich will zur Sache nichts aussagen" (Das würde ich ankreuzen - die Sachlage ist ja klar)
oder
"ich will zur Sache aussagen uns schlage folgenden Termin für meine Vernehmung vor" (Adresse in Frankfurt!)
Ich erkläre zur Sache folgendes:
"Ich gebe den mir zur Last gelegten Verstoß zu" (Das würde ich ankreuzen)
statt
"Ich gebe den Verstoß nicht zu".
Meine Frage:
b) Ist es unumgänglich, die Frage nach den Einkommensverhältnissen anzugeben, damit die Angelegenheit schnell und rein schriftlich erledigt wird?
a) Wie hoch kann die Strafe bei einem Erstvergehen ausfallen?









