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Zuviel Zigaretten am Zoll: Anhörungsbogen


22.07.2014 20:16 |
Preis: 35,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Master of Medicine, Ethics and Law Liubov Zelinskij-Zunik


| in unter 2 Stunden

Zusammenfassung: Hinterziehung von Einfuhrabgaben, Einstellung des Verfahrens nach 153a stpo


Ich hatte 1600 Zigaretten zuviel im Gepäck aus Indonesien dabei (nur für Eigenbedarf).

Der Zöllner meinte, die Strafe würde in etwa so hoch ausfallen wie die 304 EUR Zoll, die ich nachbezahlt habe (die Zigaretten durfte ich sogar behalten).

Jetzt habe ich vom Hauptzollamt Frankfurt einen Anhörungsbogen bekommen:
"Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt"

1. Angaben zur Person (Die sind Pflicht)

2. Freiwillige Angaben zur Person: u.a. Einkommensverhältnisse (Da steht: Die übrigen Angaben machen Sie freiwillig. Ohne diese Angaben kann eine sachgerechte Entscheidung nicht ergehen.)

Im Anschreiben steht: ..."können Sie die Erklärung auf den beigefügten Anhörungsbogen abgeben und den von Ihnen unterschriebenen Vordruck in einfacher Ausfertigung an die genannte Dienststelle senden. Sie vermeiden u. U. eine Vorladung oder die Vorsprache eines Ermittlungsbeamten zwecks Vernehmung.

Mir wäre natürlich am liebsten, wenn sich die ganze Sache so schriftlich abwickeln ließe und ich einfach die Strafe bezahle.
Auf der 2. Seite gibt es 2 Absätze: (jeweils zum Ankreuzen):

"Ich will zur Sache nichts aussagen" (Das würde ich ankreuzen - die Sachlage ist ja klar)
oder
"ich will zur Sache aussagen uns schlage folgenden Termin für meine Vernehmung vor" (Adresse in Frankfurt!)

Ich erkläre zur Sache folgendes:

"Ich gebe den mir zur Last gelegten Verstoß zu" (Das würde ich ankreuzen)
statt
"Ich gebe den Verstoß nicht zu".

Meine Frage:
b) Ist es unumgänglich, die Frage nach den Einkommensverhältnissen anzugeben, damit die Angelegenheit schnell und rein schriftlich erledigt wird?

a) Wie hoch kann die Strafe bei einem Erstvergehen ausfallen?


22.07.2014 | 21:08

Antwort

von

Rechtsanwältin Master of Medicine, Ethics and Law Liubov Zelinskij-Zunik
11 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


b) Ist es unumgänglich, die Frage nach den Einkommensverhältnissen anzugeben, damit die Angelegenheit schnell und rein schriftlich erledigt wird?


Aufgrund dieser Angaben wirf die Geldstrafe oder die Geldauflage berechnet. Je niedriger sie sind, desto niedriger wird die Geldstrafe- bzw. Auflage sein.

Falls Sie keine Angaben machen wird sich die Sache nicht verzögern und sie werden nicht deswegen zur Polizei geladen. Der Sachbearbeiter entscheidet dann nach seinem Ermessen.

a) Wie hoch kann die Strafe bei einem Erstvergehen ausfallen?

Sie haben sich wegen versuchter Hinterziehung von Einfuhrabgaben strafbar gemacht. D.h. neben einer Geldstrafe müssen Sie die Abgaben zahlen (das ist eine Art von Steuer und wird Ihnen dann von Zoll berechnet). Die Höhe der Geldstrafe bestimmt der Sachbearbeiter, das sind keine Tausende.

Ich empfehle Ihnen, in Ihrem Anhörungebogen noch einen Satz hinzufühgen: ich rege an, dass Verfahren nach § 153 a StPO einzustellen. Ich erkläre mich schon jetzt bereit, eine Geldauflage von (z.B. 300€) zu zahlen. Wenn das Verfahren so eingestellt wird, gelten Sie als nicht vorbestraft. Die Abgaben müssen Sie in jedem Fall zahlen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Master of Medicine, Ethics and Law Liubov Zelinskij-Zunik, Rechtsanwältin

Nachfrage vom Fragesteller 22.07.2014 | 21:30

Danke für Ihre schnelle Antwort.
Wegen des Satzes, den ich hinzufügen soll, um die Einstellung des Verfahrens anzuregen, muss ich da einen konkreten Betrag angeben, oder wie in Ihrem Text mit dem Zusatz zum Beispiel 300€ ?

Also konkret

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 23.07.2014 | 17:42

Sie müssen keinen konkreten Betrag eingeben, können aber, Sie können auch dann mit dem Sachbearbeiter telefonieren und mit ihm klären.

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Master of Medicine, Ethics and Law Liubov Zelinskij-Zunik
München

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