Zuverdienst zum Trennungsunterhalt
Ich bin seit 15.01.04 von meinem Mann getrennt lebend. Bei mir sind meine beiden Kinder im Alter von 3 und 2 Jahren. Mir wurde nach hartem Kampf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zugesprochen, da ich mich noch in Elternzeit befinde und aufgrund des sehr geringen Alters meiner Kinder im Moment noch nicht wieder voll oder teilzeit arbeiten kann.
Mein Mann ist sehr gut verdiender Geschäftsmann, hat sich aber vor Gericht natürlich arm gerechnet.
Ich muß nun den Gürtel sehr eng schnallen und habe überlegt ein Angebot einer Freundin anzunehmen, nach dem ich für ihre Computerfirma von zu Hause aus gelegentlich die telefonische Terminierung übernehmen könnte. Das ließe sich mit meinen Kindern vereinbaren. Das ganze auf Minijob-Basis. Steuerlich wirkt sich das ja nicht aus, da ja der AG eine Steuerpauschale abführt.
Aber nun meine Frage: Würde mir der "kleine" Nebenverdienst in irgendeiner Weise vom Unterhalt abgezogen oder angerechnet? Muß ich das also "melden"? Der Unterhalt wurde bislang nur über eine einstweilige Anordnung geregelt. Das Hauptverfahren steht noch aus. Ich möchte mir da nicht ins eigene Fleisch schneiden. Lieber verdiene ich dann vorsichtshalber nichts dazu.
Trifft nicht Ihr Problem?
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