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Mein Frau möchte die Scheidung, ich aber nicht.
Sie verlangte nun von mir, dass ich die Kündigung unseres Mietvertrages unterschreibe. Da ich die Trennung aber nicht möchte, habe ich das verweigert. Ich habe jetzt Post von einem meine Frau vertretenden Anwalt erhalten, der mich auffordert, die Kündigung zu unterschreiben (mit Fristsetzung)da ich ansonsten mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen hätte.
Da ich nicht allein leben will und kann (schwerbehindert)und in die Scheidung nicht einwilligen möchte, habe ich Angst, dass ich bei Unterzeichnung der Kündigung schon den ersten Schritt zur Einwilligung zur Scheidung gehe.
Kann ich mich gegen das Begehren der Wohnungskündigung wehren oder ist das Begehren meiner Frau rechtens und ich ohne Möglichkeiten?
Antwort geschrieben am 29.04.2011 16:18:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie Beide den Mietvertrag unterschrieben haben, steht es Ihnen frei, die Kündigung zu erklären.
Weder die Frau noch deren Anwalt können Sie aber zwingen, den Mietvertrag zu kündigen.
Da Sie schwerbehindert sind, kann aber umgekehrt ein Anspruch bestehen, dass Ihnen die Wohnung nach der Trennung zugewiesen und die Frau ausziehen muss.
Jedenfalls müssen Sie sich im Rahmen der Trennung auch über die Wohnung verständigen. Ein weiteres gedeihliches Zusammenleben ist offenbar nicht mehr möglich und mit der Trennung auch ein Auseinanderziehen unvermeidbar.
Wenn Sie aber dem Kündigungsbegehren zustimmen, ist damit noch lange nicht in die Scheidung eingewilligt. Geschieden wird erst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben und die Ehe endgültig zerrüttet ist. In der Regel kann die Scheidung nach einem Jahr durchgeführt werden, wenn beide Ehepartner zustimmen. Ansonsten wird nach 3 Jahren unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.
Im Ergebnis ist das Begehren Ihrer Frau haltlos und rechtlich nicht durchsetzbar sofern Sie Beide Mieter sind. Allerdings macht es wohl wenig Sinn, sich auf diese Weise gegen die Trennung zu wehren. Denken Sie darüber nach, den Spieß umzudrehen und die Wohnung für sich zu beanspruchen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.04.2011 00:03:20
Ich möchte und kann die Wohnung nicht allein führen (zu teuer für mich allein), ich möchte die Trennung nicht, ich möchte versuchen, unsere Ehe zu retten.
Nach Aussage des Anwaltes meiner Frau kann er ein Gerichtsverfahren anstrengen, wonach das Gericht dann entscheidet, dass ich der Kündigung zustimmen muss.
Habe ich da rechtliche Möglichkeiten? Das war eigentlich der Grundtenor meiner Anfrage
Ich möchte und kann die Wohnung nicht allein führen (zu teuer für mich allein), ich möchte die Trennung nicht, ich möchte versuchen, unsere Ehe zu retten.
Nach Aussage des Anwaltes meiner Frau kann er ein Gerichtsverfahren anstrengen, wonach das Gericht dann entscheidet, dass ich der Kündigung zustimmen muss.
Habe ich da rechtliche Möglichkeiten? Das war eigentlich der Grundtenor meiner Anfrage
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.04.2011 11:51:03
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn Sie Beide Mieter sind, kann Ihre Zustimmung zur Kündigung nicht erzwungen werden.
Wenn Sie die Ehe retten wollen, sollten Sie eine Eheberatung aufsuchen. Diesbezüglich können wir Ihnen rechtlich nicht weiterhelfen.
Aber hinsichtlich der Wohnung können Sie allein entscheiden, ob Sie kündigen. Man kann Sie nicht zwingen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn Sie Beide Mieter sind, kann Ihre Zustimmung zur Kündigung nicht erzwungen werden.
Wenn Sie die Ehe retten wollen, sollten Sie eine Eheberatung aufsuchen. Diesbezüglich können wir Ihnen rechtlich nicht weiterhelfen.
Aber hinsichtlich der Wohnung können Sie allein entscheiden, ob Sie kündigen. Man kann Sie nicht zwingen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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