Zustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid
| 05.11.2010 19:11 |
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Inkasso, Mahnungen
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Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Hallo,
mein Mann und ich leben in Trennung. Bis vor kurzem (Juli 2010) lebte mein Mann zusammen mit mir in der X-Straße, dann zog er aus, wohin, sagte er mir nicht. Auch ist er seit 3 Jahren polizeilich nicht gemeldet, weil er seine Gläubiger entkommen möchte (er ist hochgradig verschuldet, wurde auch schon per Haftbefehl gesucht). Auch von mir lieh er sich viel Geld, das ich nun per Mahnbescheid zurückfordere. Vor seinem Auszug sagte mein Mann, die ankommende Post solle zu seinem Anwalt geschickt werden, der ihn zur Zeit vertritt. Seit 3 Monaten schicke ich die Post, die hier täglich eintrudelt zu seinem Anwalt oder übergebe sie meinem Mann persönlich, wenn ich ihn treffe. Einen Nachsendeantrag hat er trotz mehrfacher Aufforderung meinerseits nie gestellt, bei neuen Geschäftskontakten gibt er immer noch die X-Straße als Absender an. Gleiches gilt für seine Kontodaten.
Als Adresse für den Mahnbescheid habe ich nun ebenfalls die X-Straße angeben, um dann den Mahnbescheid persönlich gegen Unterschrift bei dem Anwalt meines Mannes abzuliefern, was ich auch getan habe. Gegen diesen Mahnbescheid hat mein Mann keinen Einspruch eingelegt, so dass nun der Vollstreckungsbescheid hierher in die X-Straße kam. Diesen schickte ich sofort per Einschreiben an den Anwalt meines Mannes.
Inzwischen liegt ein Titel gegen meinen Mann vor.
Ist der rechtskräftig?
Danke für Ihre Antwort
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