Frage geschrieben am 01.03.2010 09:36:21
Zustellung notarielles Schuldanerkenntnis bei Schuldnerwohnsitz in Frankreich
Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1511Wie ist zuvor das Schuldanerkenntnis zuzustellen ? Reicht es aus, wenn das durch den GV als Einschreiben / Rückschein zugestellt wird?
Antwort geschrieben am 01.03.2010 11:24:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
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hier reicht es aus, die nach französischem Recht als „signification“ bezeichnete Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher vornehmen zu lassen.
Für die Zustellung eines Schriftstücks gelangt dabei die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zur Anwendung, wonach der Gerichtsvollzieher in Frankreich zuständig ist. Hierzu sollten Sie sich an
Chambre nationale des huissiers de justice
Service des actes étrangers
44, rue de Douai
F - 75009 Paris
wenden, um dort dann die Zustellung zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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