Frage geschrieben am 22.07.2010 21:31:57
Zuständiges Gericht bei Umzug
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1238Ich plane nun zusammen mit dem Kind umzuziehen. Leider läuft derzeit vor dem Familiengericht noch ein Umgangsverfahren.
Frage 1: Wird das Verfahren mit zum neuen Gericht umziehen? Der ständige Aufenthaltsort meines Kindes ändert sich schließlich.
Frage 2: Falls ich erst nach einem Urteil umziehe, welches wäre dann das zuständige Berufungsgericht?
Antwort geschrieben am 22.07.2010 21:47:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Verfahren wird vor dem Gericht durchgeführt werden, wo es bereits rechtshängig ist. Das Verfahren wird also nicht "umziehen".
Allerdings kann dies gem. § 4 FamFG aus wichtigem Grund beantragt werden - das "neue" Gericht muss dann entscheiden, ob ein wichtiger Grund zur Annahme des Verfahrens vorliegt.
Das örtlich zuständige Rechtsmittelgericht richtet sich nach dem Gericht der Erstentscheidung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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