Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ?
07.02.2011 15:17 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zusammenhang mit Mobbing-Tatbeständen hat man ja die Möglichkeit, KollegInnen bzw. den Arbeitgeber auf Unterlassung oder auf Schadenersatz zu verklagen.
Welches Gericht ist für eine solche Klage zuständig ?
Ist bei allen Verfahren, die mit einem Arbeitsverhältnis zu tun haben, das entsprechende Arbeitsgericht zuständig oder muss man sich hier gg.falls an das Amtsgericht wenden ?









