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Frage geschrieben am 22.07.2010 21:31:57

Zuständiges Gericht bei Umzug

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1395
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 53 weitere Antworten zum Thema Umzug.
Ich bin geschieden. Mein Ex und ich haben ein gemeinsames Kind. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Der ständiger Aufenthalt des Kindes ist bei mir. Einmal pro Woche ist "Umgang".

Ich plane nun zusammen mit dem Kind umzuziehen. Leider läuft derzeit vor dem Familiengericht noch ein Umgangsverfahren.

Frage 1: Wird das Verfahren mit zum neuen Gericht umziehen? Der ständige Aufenthaltsort meines Kindes ändert sich schließlich.

Frage 2: Falls ich erst nach einem Urteil umziehe, welches wäre dann das zuständige Berufungsgericht?


Antwort geschrieben am 22.07.2010 21:47:33
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Verfahren wird vor dem Gericht durchgeführt werden, wo es bereits rechtshängig ist. Das Verfahren wird also nicht "umziehen".

Allerdings kann dies gem. § 4 FamFG aus wichtigem Grund beantragt werden - das "neue" Gericht muss dann entscheiden, ob ein wichtiger Grund zur Annahme des Verfahrens vorliegt.

Das örtlich zuständige Rechtsmittelgericht richtet sich nach dem Gericht der Erstentscheidung.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


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