Frage geschrieben am 28.03.2008 00:07:00
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Zusatzpaket bei Kabel Deutschland
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7063Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
im letzten Jahr wurde ich mehrfach von einem Vertriebspartner der Kabel Deutschland angerufen und mir wurde nahegelegt einen Vertrag über einen Kabelanschluss abzuschliessen. Bis dato wohnten wir in dem gemieteten Haus gerade kurze Zeit und gingen davon aus, dass die Kabelgebühren über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Die Prüfung mit dem Vermieter ergab, dass kein Kabelanschluss angemeldet ist und ich entschloss mich dann, einen Vertrag mit KDG abzuschließen.
Der Vertriebspartner nannte mir einen Betrag von 16,90 Euro/Monat für den digitalen Kabelanschluss. Pflichtbestandteil und nicht abwählbar war auch ein Paket "Kabel Digital Home" für zusätzliche 10,90 /Monat - welches jedoch auch mehrfaches Nachfragen - innerhalb des "Testzeitraums" von 6 Wochen anstandslos gekündigt werden konnte. Ich betone, dass ich mehrfach nachgefragt habe, ob denn nicht nur der "reine Kabelanschluss" gebucht werden könne. Diese Frage wurde jedes Mal verneint.
Mit Auftragsbestätigung vom 10.09.2007 wurde mir mitgeteilt, dass ich nunmehr den digitalen Grundanschluss sowie das Zusatzpaket "Kabel Digital Home" hätte. Leider habe ich zu diesem Zeitpunkt nur die Hälfte der Auftragsbestätigung wahrgenommen und nicht erkannt, dass auch die Pos. Kabel Digital Home mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten versehen ist. Allerdings sind dort die ersten 2 Monate als kostenfrei aufgeführt.
In dem Glauben, das Zusatzpaket sei nur ein Testabo und in der Absicht, in 2 Jahren neu zu entscheiden, welche TV-Empfangsart ich wählen möchte, kündigte ich am 10.09.2007 den Kabeldigitalanschluss (zum Ende der 24monatigen Bindefrist), als auch (wortwörtlich) das Testabo (innerhalb der 6wöchigen Kündigungsfrist) für KAbeldigital Home.
Die Kündigung wurde auch bestätigt, allerdings enden beide! Verträge erst zum Ablauf der 24monatigen Bindefrist (Dies habe ich jedoch auch nicht wirklich wahrgenommen - immer noch in der Annahme, es handele sich um ein Testabo).
Im Februar enteckte ich auf meinen Kontoauszügen monatlich eine Abbuchung von 27,90 Euro. Auf telefonische Nachfrage beim Kundenservice, teilte dieser mir mit, dass ich den digitalen Kabelanschluss und Kabel Digital Home hätte. Auf mein Verwundern, las ich dann erstmals die Auftrags- und Kündigungsbestätigung sorgfältig durch.
Mein Rechtsempfinden zu dieser Angelegenheit sagt mir - mal abgesehen von meiner nicht eingehaltenen Sorgfaltspflicht - dass hier bewusst (vielleicht sogar arglistig) vom Vertriebspartner in Kauf genommen wurde, dass ich nicht bemerken würde, hier ein weiteres Abo über eine Laufzeit von 24 Monaten abzuschließen.
Fakt ist jedoch, dass ich von Anfang dieses Zusatzpaket nicht wollte, aber ohne Zusatzpaket hätte ich keinen digitalen Kabelanschluss bekommen können (so die Aussage des Vertriebspartners).
Meine Frage:
Welchen rechtlichen Erfolg hat es, zunächst mit Hinweis auf eine arglistische Täuschung den Vertrag anzufechten und die zuviel bezahlten Beträge zurückzufordern und ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Besteht hier überhaupt eine Täuschung?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 28.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 28.03.2008 00:44:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt René Iven
Grünbaumstr. 2-4, 42659 Solingen, Tel: +49 (0) 212 2895528, Fax: +49 (0) 212 2895527
Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 30
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Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Ausweislich der aktuellen Vertragsbedingungen von Kabel Deutschland wird mit der Bestellung des digitalen Basisanschlusses in der Tat zugleich ein Vertrag über das Abo-TV-Paket "Kabel Digital Home" abgeschlossen. Dem Besteller steht indes innerhalb der 2 "Gratis-Monate" ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu, das spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gratis-Monate schriftlich erklärt werden muss. Hierüber hat Sie der Vertriebspartner zutreffend informiert.
Gemäß Ihren Ausführungen haben Sie das o.g. Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des Abo-TV-Pakets wirksam ausgeübt. Damit ist der Abonnementvertrag über das TV-Paket "Kabel Digital Home" mit Ablauf der Gratis-Monate erloschen und die monatliche Abbuchung des Differenzbetrages zu Unrecht erfolgt. Einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach Maßgabe des § 123 BGB bedarf es insoweit nicht.
FAZIT: Aufgrund der wirksamen Kündigung haben Sie einen Anspruch gegen Kabel Deutschland auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge. Diese sollten Sie auf schriftlichem Wege zurückfordern.
Ich hoffe, Ihnen mit den vorangegangenen Ausführungen vorab weitergeholfen zu haben. Gerne darf ich Ihnen anbieten, die Korrespondenz mit der Gegenseite zu übernehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Übrigen weiterhin gerne - auch per E-Mail - zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Iven
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.03.2008 01:19:59
Sehr geehrter Hr. Iven,
vielen Dank für die schnelle und klare Antwort. Bei meiner Beschreibung ist mir allerdings ein Fehler unterlaufen, der wohl Ihren Rat ungültig erscheinen lässt. Die Auftragsbestätigung von KDG trägt nicht das Datum 10.09.2007 sondern 10.08.2007. Meine Kündigung allerdings tatsächlich den 10.09.2007 und damit rechnerisch wohl 2 Wochen zu spät für eine wirksame Kündigung. Allerdings wird weder in der Auftragsbestätigung noch in den mitgelieferten AGB ein Sonderkündigungsrecht bezüglich Kabel Digital Home erwähnt. Vielmehr steht auf der Auftragsbestätigung "Monatlicher Preis für Kabel Digital Home mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die ersten 2 Monate der Vertragslaufzeit sind kostenlos".
Sehen Sie noch einen anderen Weg?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Hr. Iven,
vielen Dank für die schnelle und klare Antwort. Bei meiner Beschreibung ist mir allerdings ein Fehler unterlaufen, der wohl Ihren Rat ungültig erscheinen lässt. Die Auftragsbestätigung von KDG trägt nicht das Datum 10.09.2007 sondern 10.08.2007. Meine Kündigung allerdings tatsächlich den 10.09.2007 und damit rechnerisch wohl 2 Wochen zu spät für eine wirksame Kündigung. Allerdings wird weder in der Auftragsbestätigung noch in den mitgelieferten AGB ein Sonderkündigungsrecht bezüglich Kabel Digital Home erwähnt. Vielmehr steht auf der Auftragsbestätigung "Monatlicher Preis für Kabel Digital Home mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die ersten 2 Monate der Vertragslaufzeit sind kostenlos".
Sehen Sie noch einen anderen Weg?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.03.2008 08:02:17
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
ZUR ERKLÄRUNG VORWEG: Die von mir erwähnten Vertragsbedingungen habe ich hier entnommen. Dort ist das Sonderkündigungsrecht eindeutig festgeschrieben. Das aktuelle Angebot unterscheidet sich von Ihren Angaben lediglich dahingehend, dass derzeit 3 "Gratis-Monate" angeboten werden und das TV-Paket "Kabel Digital Home" lediglich eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten hat. BEACHTEN SIE: Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass Gegenstand Ihrer Bestellung tatsächlich nur 2 "Gratis-Monate" waren und die Mindestvertragslaufzeit des Abonnements von "Kabel Digital Home" zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung noch 24 Monate betrug. ENTSCHEIDEND SIND EINZIG die Vertragsbedingungen, auf die sich Ihre Bestellung bezog.
Wenn die Kündigung erst am 10.09.2007 erklärt wurde, obgleich das Sonderkündigungsrecht spätestens am 29.08.2008 (2 Monate abzgl. 6 Wochen) hätte erklärt werden müssen, ist die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt und damit in der Tat unwirksam. BEACHTEN SIE: Anders läge der Fall freilich, wenn Ihnen 3 "Gratis-Monate" angeboten worden wären.
Ein Raum für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung besteht nach m.A. nicht. Auf das Sonderkündigungsrecht und die Kündigungsfrist von 6 Wochen wurden Sie - so habe ich Ihre Ausführungen jedenfalls verstanden - durch Ihren Vertriebspartner ausdrücklich hingewiesen. BEACHTEN SIE: Ein Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung bestünde indes, wenn der Vertriebspartner Ihnen mitgeteilt hätte, dass Sie innerhalb der "Gratis-Monate" jederzeit, d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. PROBLEM: Hierfür tragen Sie die Beweislast.
Eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums gemäß § 119 Abs. 1 BGB scheidet nach m.A. in jedem Fall aus, da Ihnen aufgrund der Beratung durch Ihren Vertriebspartner zweifellos bekannt war, mit dem Vertrag über den Basisanschluss zugleich einen Vertrag über das TV-Paket "Kabel Digital Home" abzuschließen. Im Übrigen wären Sie gegenüber Kabel Deutschland gemäß § 122 BGB zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet.
Ich hoffe, Ihnen mit den vorangegangenen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen weiterhin per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Iven
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
ZUR ERKLÄRUNG VORWEG: Die von mir erwähnten Vertragsbedingungen habe ich hier entnommen. Dort ist das Sonderkündigungsrecht eindeutig festgeschrieben. Das aktuelle Angebot unterscheidet sich von Ihren Angaben lediglich dahingehend, dass derzeit 3 "Gratis-Monate" angeboten werden und das TV-Paket "Kabel Digital Home" lediglich eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten hat. BEACHTEN SIE: Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass Gegenstand Ihrer Bestellung tatsächlich nur 2 "Gratis-Monate" waren und die Mindestvertragslaufzeit des Abonnements von "Kabel Digital Home" zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung noch 24 Monate betrug. ENTSCHEIDEND SIND EINZIG die Vertragsbedingungen, auf die sich Ihre Bestellung bezog.
Wenn die Kündigung erst am 10.09.2007 erklärt wurde, obgleich das Sonderkündigungsrecht spätestens am 29.08.2008 (2 Monate abzgl. 6 Wochen) hätte erklärt werden müssen, ist die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt und damit in der Tat unwirksam. BEACHTEN SIE: Anders läge der Fall freilich, wenn Ihnen 3 "Gratis-Monate" angeboten worden wären.
Ein Raum für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung besteht nach m.A. nicht. Auf das Sonderkündigungsrecht und die Kündigungsfrist von 6 Wochen wurden Sie - so habe ich Ihre Ausführungen jedenfalls verstanden - durch Ihren Vertriebspartner ausdrücklich hingewiesen. BEACHTEN SIE: Ein Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung bestünde indes, wenn der Vertriebspartner Ihnen mitgeteilt hätte, dass Sie innerhalb der "Gratis-Monate" jederzeit, d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. PROBLEM: Hierfür tragen Sie die Beweislast.
Eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums gemäß § 119 Abs. 1 BGB scheidet nach m.A. in jedem Fall aus, da Ihnen aufgrund der Beratung durch Ihren Vertriebspartner zweifellos bekannt war, mit dem Vertrag über den Basisanschluss zugleich einen Vertrag über das TV-Paket "Kabel Digital Home" abzuschließen. Im Übrigen wären Sie gegenüber Kabel Deutschland gemäß § 122 BGB zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet.
Ich hoffe, Ihnen mit den vorangegangenen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen weiterhin per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Iven
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