Zusammenveranlagung von Ehegatten
| 22.11.2010 14:20 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
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Kann ein Ehepaar, welches bis zum Jahr 2008 als dauernd getrennt lebend die getrennte Veranlagung gewählt hat im Jahr 2009 die Zusammenveranlagung wählen?
Das Problem: Der Ehemann ist 2009 verstorben, die Frau hat monatelang vor seinem Tod ihn unterstützt, im Haushalt geholfen und seine Angelegenheiten geklärt mit dem Ziel, nach seiner Genesung wieder mit ihm zusammen zu leben.
Das Finanzamt hat die eingereichte Steuererklärung in Form der getrennten Veranlagung bearbeitet, obwohl Zusammenveranlagung angekreuzt war.
Trifft nicht Ihr Problem?
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