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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe da einige Fragen zum Sozial-, Familien und Ausländerrecht.
Ich lebe und arbeite in Deutschland, besitze die deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Verlobte lebt mit Ihren 2 Kindern aus erster Ehe in Polen. Diese sind 16 und 18 Jahre alt. Sie alle sind polnische Staatsbürger.
Nun möchten wir gerne zusammenziehen, und das in Deutschland. Wie sieht das rechtlich aus? Die Kinder möchten gerne weiter zur Schule gehen, meine Verlobte ist vom Beruf Krankenschwester. Polnische Staatsbürger erhalten ja in Deutschland leider keine Arbeitserlaubnis. Deswegen wären sie zunächst alleine auf mein Einkommen angewiesen. Dieses ist aber zu niedrig, um alleine davon eine Familie versorgen zu können.
Würden wir (als Bedarfsgemeinschaft ?) evtl. Anspruch auf Sozialleistungen (z.B. Alg2, Sozialgeld, Kindergeld oder Wohngeld) haben? Falls ja, welche? Würde sich womöglich eine Eheschließung vorab positiv auswirken?
Ich würde mich über Ihre Hilfe freuen.
Mit freundlichen Grüßen
TP
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