Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 13.01.2012 12:56:12

Zusage einer Dienstleistung per Mail als Vertrag bindend?

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 676
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 108 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Guten Tag,
meine Frau ist selbstständig und arbeitet gelegentlich im Auftrag einer Presseagentur. Dieser hat sie für die Berichterstattung über eine Veranstaltung eine Zusage im Umfang eines ausgemachten Stundenkontingentes mit festem Stundenlohn gemacht. Nun möchte sie diese Tätigkeit aus privaten Gründen nicht mehr ausführen. Ist dies möglich oder entspräche das einem Vertragsbruch (und wenn ja mit welchen Konsequenzen?).
Danke


Antwort geschrieben am 13.01.2012 13:29:18
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 204
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes anhand Ihrer Angaben wie folgt.

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme des Angebots zu Stande.

Eine Angebotsannahme ist auch mündlich oder per E-Mail möglich.

Da hier ein Vertrag bezüglich einer bestimmten Veranstaltung geschlossen wurde, ist die einseitige Kündigung nicht möglich (§ 620 BGB).

Bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten bestehen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

96
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Zusage   Dienstleistung   Mail   Vertrag   bindend?