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Guten Tag,
meine Frau ist selbstständig und arbeitet gelegentlich im Auftrag einer Presseagentur. Dieser hat sie für die Berichterstattung über eine Veranstaltung eine Zusage im Umfang eines ausgemachten Stundenkontingentes mit festem Stundenlohn gemacht. Nun möchte sie diese Tätigkeit aus privaten Gründen nicht mehr ausführen. Ist dies möglich oder entspräche das einem Vertragsbruch (und wenn ja mit welchen Konsequenzen?).
Danke
Antwort geschrieben am 13.01.2012 13:29:18 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes anhand Ihrer Angaben wie folgt.
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme des Angebots zu Stande.
Eine Angebotsannahme ist auch mündlich oder per E-Mail möglich.
Da hier ein Vertrag bezüglich einer bestimmten Veranstaltung geschlossen wurde, ist die einseitige Kündigung nicht möglich (§ 620 BGB).
Bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten bestehen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
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