Zusätzliche Unterhaltszahlungen deklariert als besondere Belastung
05.11.2010 08:53 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
| in unter 1 Stunde
Ich habe mich unter Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung scheiden lassen. Meine Ex-Frau hat auf Unterhalt verzichtet, im Gegenzug erhalten meine beiden 10- und 11 Jahre alten Kinder Kinder einen Unterhalt von 160% des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe abzüglich hälftigem Kindergeld.
Die Parteien sind sich darübger einig, dass mit Vollzug dieser Scheidungsfolgenvereinbarung sämtliche sonstigen vermögensrechtlichen Ansprüche mit Ausnahme des Kindesunterhalts und Hausrats erledigt sind .. verzichten vorsorglich wechselseitig auf weitergehende vermögensrechtlichen Ansprüche und nehmen den Verzicht des jeweils anderen an.
Frage: Meine Ex-Frau verlangt nun von mir Sonderzahlungen für Landschulaufenthalte, Musikunterricht etc. Muss ich bezahlen, und wenn, was fällt unter diese Sonderzahlungen?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 134 weitere Antworten zum Thema:
Unterhaltszahlungen Belastung
Unterhaltszahlungen Belastung









