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Frage geschrieben am 12.11.2011 15:13:29

Zurückgeben des Führerscheins und Neuen machen bei 17 Punkten.

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 769
Hallo zusammen,

aufgrund von vielen kleinen Verkehrsvergehen (2x Handy + mehrere Geschwindigkeitsübertretungen außerhalb geschloßener Ortschaften von ca. 30 Km/H) stehe ich nun bei 17 Punkten.

Daher besuche ich gerade ein Aufbauseminar (ohne Punkteabbau).

Der Fahrlehrer hat nun folgenden Sachverhalt als mögliche Lösung skizziert.

"Ihr könnt ja mit 17 Punkten euren Führerschein freiwillig abgegeben. Nach 2 Monaten sagt Ihr nun, dass Ihr doch ohne Führerschein nicht leben könnt und macht bei der Fahrschule wieder einen neuen Führerschein und startet wieder bei 0 Punkten."

Ist dies so möglich. Gibt es hier tatsächlich ein rechtliches "Schlupfloch"?

Ich frage hier explizit nach der Regelung bei noch nicht angeordneter MPU.
Das das Oberverwaltungsgericht bei bereits angeordneter MPU im März 2011 entschieden hat, dass die Löschung der Punkte keine Folge aus der Abgabe ist, weiß ich bereits.

Gibt es sonst eine andere Chance wieder von den Punkten herunter zu kommen?
Ich bin kein Raser. Einfach nur ein Vielfahrer, der es nicht schafft 2 jahre ohne Punkt zu bleiben.
Verjährung nach 5 Jahren und verkspsychologische Beratung mit Abbau von 2 Punkten ist mir bekannt.


Antwort geschrieben am 12.11.2011 15:54:06
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
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Sehr geehrter Ratsuchender,

guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Zunächst müssen Sie zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis differenzieren. Die Fahrerlaubnis ist eine behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Eben diese Erlaubnis wird durch den Führerschein zum Ausdruck gebracht, der das Vorhandensein dieser Erlaubnis lediglich dokumentiert.

Durch einen Verzicht auf die Fahrerlaubnis und die Rückgabe des Führerscheins kommt es jedoch nicht zu einer Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes ( StVG ).

Das Gesetz sieht eine Löschung der Punkte nur vor, wenn die Fahrerlaubnis durch die Behörde entzogen wird. Dies ist auf einen freiwilligen Verzicht nicht übertragbar, da der Gesetzgeber bewusst auf eine Löschung bei freiwilligem Verzicht verzichtet hat, um Missbrauch zu vermeiden, vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.2011, Aktenzeichen 3 C 1.10.

Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren und Punkte aus Straftaten, je nach Schwere des Delikts, nach 5 oder sogar 10 Jahren gelöscht. Allerdings darf in diesem Zeitraum kein Neueintrag entstehen, denn dies würde einen Neustart der Tilgungsfrist zur Folge haben.

Sofern Sie also „durchhalten" verlieren Sie Ihre Punkte automatisch.

Daneben besteht für Sie noch die Möglichkeit aktiv Punkte durch die von Ihnen schon genannten Aufbauseminare abzubauen.

Auch wenn ich Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben konnte, hoffe ich doch Ihnen einen entsprechenden Überblick über die rechtliche Lage verschafft zu haben.

Ihnen noch ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen aus Achim,

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt

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Telefon: 04202/523 218 0
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