also, ich arbeitete 15 Jahre lang bis Ende 2005 in Deutschland (2000 Euro netto und selber gekuendigt), arbeitete dann bis Ende 2008 in Oesterreich ( 1500 Euro netto, auch selber gekuendigt), nun lebe ich in Afrika ohne offizielle Arbeit. Ich moechte evtl. Ende 2011 zurueck nach Deutschland kommen. Steht mir dann ALG zu?? Und in welcher Hoehe?? Wenn ich aber nicht nach Deutschland, sondern nach Ungarn ziehe,steht mir trotzdem ALG zu?In welcher Hoehe?
Ich weiss, es ist etwas kompliziert, aber ich hoffe doch auf eine Antwort.
Vielen Dank!!
Antwort geschrieben am 15.09.2010 15:48:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Maik Elster
Markt 23, 07743 Jena, Tel: 03641/628272, Fax: 03641/628274
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Miet und Pachtrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 119
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unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsangaben möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
1.) Wie Ihnen bekannt sein dürfte, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld , wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:
Sie müssen arbeitslos sein
Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben
Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
Für Ihren Fall entscheidend ist jedoch die Regelung des § 147 Abs. 2 SGB III. Hiernach kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland dürfte demnach ausgeschlossen sein, unabhängig davon, ob Sie nach Deutschland zurückkehren oder einen Umzug nach Ungarn durchführen.
2.) Sofern Sie im europäischen Ausland (EU, EWR, Schweiz) noch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, bestünde die Möglichkeit, diesen Leistungsanspruch unter Umständen zur Arbeitsuche nach Deutschland mitzunehmen. Die Mitnahme von Ansprüchen muss bei der Arbeitsverwaltung im Ausland beantragt werden.
Eine solche Verfahrensweise käme unter Umständen für Ihre Beschäftigung in Österreich in Betracht, kann jedoch vorliegend auf Grund fehlender Angaben nicht beurteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an dieser Stelle im Hinblick auf Ihre Sachverhaltsangaben und im Rahmen einer Erstberatung keine weiterführende und detailierte Bearbeitung stattfinden kann.
3.) Im Ausland erworbene Versicherungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für einen deutschen Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. In der Regel können die ausländischen Zeiten jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie nach der Auslandsbeschäftigung und vor der Beantragung von Arbeitslosengeld eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt haben.
Auch in diesem Punkt könnte eine entsprechende Verfahrensweise unter Umständen für Ihre Beschäftigung in Österreich in Betracht gezogen werden. Bitte haben Sie jedoch wiederum Verständnis dafür, dass an dieser Stelle im Hinblick auf Ihre Sachverhaltsangaben und im Rahmen einer Erstberatung keine weiterführende und detailierte Bearbeitung stattfinden kann.
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Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
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