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Frage geschrieben am 01.04.2011 17:10:31

Zurückbehaltung Arbeitsleistung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 807
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Bin am 15.November zwei mal fristlos gekündigt worden. Jetzt hat das Arbeitsgericht entschieden, das die Kündigungen unwirksam sind!Da ich bis heute das austehende Novembergehalt(anteilig) nicht erhalten habe(trotz Aufforderung ), kann ich meine Arbeitsleistung zurück behalten ? Danke


Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Da Sie nach Ihrer Schilderung einen fälligen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber haben, können Sie die Erbringung Ihrer Leistung verweigern bis der Arbeitgeber zahlt. Dieses Zurückbehaltungsrecht ergibt sich aus den §§ 273, 274 BGB.


2.

Gleichzeitig rate ich, den Arbeitgeber schriftlich unter Fristsetzung (z. B. zum 10.04.2011) zur Zahlung des offenen Lohns aufzufordern. Sollte eine Zahlung nicht erfolgen, klagen Sie den Differenzbetrag ein.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Gerhard Raab
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Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Zurückbehaltung Arbeitsleistung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-04-01
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