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Frage geschrieben am 21.09.2010 15:00:06

Zurück in die PKV oder nicht?

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 761
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 82 weitere Antworten zum Thema PKV.
Meine Situation: 44 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder (9 und 12), seit 01.05.2010 Angestellter 3.500 EUR brutto (12 Gehälter), davor selbstständig und über 10 Jahre PKV versichert. Seit 1.5.2010 läuft eine Anwartschaftsversicherung für die PKV. Meine Frau ist angestellt, Einkommen ca. 1000 EUR brutto, die Kinder sind über sie in der GKV familienversichert. Mein Arbeitgeber hat mir am 20.09. in der Probezeit zum 03.10.2010 gekündigt.

Frageteil1 zur Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wie muss ich mich ab dem 04.10.2010 krankenversichern? Kann ich ggf. zu meiner Frau in die GKV Familienversicherung wechseln?

Frageteil 2 unter Maßgabe, dass ich in die PKV zurück muss: Sollte ich beispielsweise dann zum 01.11.2010 wieder einen Arbeitnehmerjob (versicherungspflichtig) unter der maßgeblichen Einkommensgrenze finden, wie wirkt sich die nun entstandene Lücke im Bereicht der Pflichtversicherung auf die 12 Monatsfrist für den Verbleib in der GKV als freiwilliges Mitglied aus. Die Frage zielt auf eine eventuelle Selbstständigkeit nach Ablauf der 12 Monatsfrist ab. Konkret: Wird die 12 Monatsfrist dadurch unterbrochen oder nicht? Alternativ: Wie sähe es aus, wenn ich nur 1 Tag Lücke hätte, oder aber mehrere Monate?

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.



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