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Frage geschrieben am 13.11.2007 11:16:00

Zugriff des Chefs auf Passwörter bei Krankmeldung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1996
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben und habe nun eine E-Mail meines Chefs erhalten, in der er darum bittet sowohl für meinen PC als auch für meinen MAC die Passwörter zu erhalten, damit er auf die Daten Zugriff hat. Ich nehme an, dass er das Recht dazu hat, möchte es hier aber gern exakt nachfragen. Mit diesen Daten hätte er den vollen Zugriff auf alle Dateien, E-Mails, Faxe etc.

Ich habe aufgrund der Tatsache, dass ich wegen Mobbings krankgeschrieben bin, den starken Verdacht bzw. Angst davor, dass in meiner Abwesenheit Dateien manipuliert werden, da dies leider bei uns bereits schon einmal geschehen ist.

Deshalb hier die Frage: hat mein Chef das Recht auf die Herausgabe der Passwörter zu bestehen und somit in vollem Umfang auf alle Daten Zugriff zu haben oder fällt dies unter das Datenschutzgesetz oder wie verhält sich das?

Vielen Dank schon jetzt!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.11.2007 11:41:35
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Kaiserstr. 50, 60329 Frankfurt, Tel: 069/2400459-00, Fax: 069/2400459-11
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrte Fragenstellerin,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Ihre Vermutung ist richtig. Sie müssen Ihrem Chef den Zugriff auf Ihre Computer ermöglichen, damit dieser auf Ihre geschäftlichen Daten zugreifen kann. Etwas anderes gilt nur, wenn alle Daten auch in gedruckter Form vorliegen und Sie Ihren Chef hierauf verweisen könnten. In diesem Fall bestünde ein Zugriffsrecht nur, wenn die elektronische Form der Daten z.B. zur Weiterbearbeitung benötigt werden. Allerdings wäre dabei auch die Gefahr der nachträglichen Veränderung ausgeschlossen.

Ein Recht auf Ihre privaten Daten zuzugreifen hat er nicht, wobei hier möglicherweise zu beachten ist, ob die private Nutzung der Computer gestattet war.

In der Tat wird es schwierig sein, den Zugriff auf private Daten zu verhindern, wenn diese nicht mit einem gesonderten Passwort gesichert sind. Wobei Sie Ihren Chef explizit darauf hinweisen können, dass eine Nutzung Ihrer privaten Daten nicht gestattet wird. Auch wenn dies die Enisicht in diese Daten geradezu fördern würde, könnten Sie im Falle einer Nutzung der privaten Daten gegen die Personen nach dem BDSG vorgehen.

Die Gefahr, dass es zu Veränderung Ihrer Daten kommt, besteht selbstverständlich auch, kann aber im Nachhinein kaum verhindert werden, wenn die Daten nicht in gedruckter Form vorliegen. Ein Nachweis der Veränderung könnte jedoch möglicherweise durch die vorhergehende Verwendung der Daten durch Sie ggü. Dritten erfolgen.

Ich hoffe, daß meine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kranz
Rechtsanwalt
Fachanwaöt für Arbeitsrecht

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