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Zugewinngemeinschaft Schuldentilgng wärhend der Ehe


19.04.2012 23:18 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von




Sehr geeherter Anwalt, sehr geehrte Anwältin,

ein Mann hat ein 3/4 Jahr vor seiner Heirat ohne Eigenkapital ein Haus gekauft (ein Teil privater Kredit der Eltern, grösster Teil Bankkredit in Form einer anzusparenden Lebensversicherung).
Nach der Heirat wird über 10 Jahre das Haus abbezahlt, zwei Kinder gehen aus der Ehe hervor, die Ehefrau arbeitet sofort nach der Geburt der Kinder wieder in Teilzeit, da die alten Kredite sonst nicht abbezahlt werden könnten. Die Ehefrau drängt seit Beginn der Ehe, das Haus zu verkaufen, da das Budget für die Familie sehr gering ist.
Nach diesen 10 Jahren wird nach langem Drängen seitens der Ehefrau versucht, das Haus zu verkaufen. Der Ehemann weist währenddessen daraufhin, dass ein möglicher Gewinn beim Hausverkauf nach Tilgung der Bankkredite zur Tilgung der Privatkredite an die Eltern (deren Leben finanziell gesichert ist) erfolgt, die Ehefrau hätte hier kein Mitspracherecht. Und er bejaht, ohne gemeinsames Wirtschaften mit der Ehefrau hätte er Privatinsolvenz anmelden müssen.

Meine Frage an Sie:
1. Ist die Ermittlung des Zugewinnausgleiches durch Scheidung vor oder nach dem Hausverkauf für die Ehefrau vorteilhafter?
2.Ist es rechtlich vertretbar, dass die Ehefrau durch gemeinschaftl. Wirtschaften für den Abtrag der Schulden sorgt, aber innerhalb der Ehe kein Mitspracherecht bei der Verteilung möglicher positiver Erträge hat? d.h. muss der Ehemann nicht auch die Schulden gegenüber der Ehefrau tilgen, wenn diese es verlangt? Oder geht es nach historischer Reihenfolge der Gläubiger?
3. Kann ein Ehepartner während der Ehe einen "Zugewinnausgleich" fordern, wenn die finanziellen Diskrepanzen überwiegen? Und kann danach eine Gütertrennung vereinbart werden?
4. Kann die Ehefrau bei solcher finanzieller Zerrüttung in der Ehe die "Notbremse" ziehen und eine gerechtere Abrechnung initiieren (z.B. wie nach möglicher Scheidung?, getrennte Steuerkarten etc. ), um zumindest selbst positives Vermögen erwirtschaften zu können und die Kinder absichern zu können?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen und danke für die Mühe.
Mit freundlichen Grüssen,

Emilia Calotti
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema:
Zugewinngemeinschaft
Antwort vom
20.04.2012 | 09:18
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:


1. Ist die Ermittlung des Zugewinnausgleiches durch Scheidung vor oder nach dem Hausverkauf für die Ehefrau vorteilhafter?

Wenn man den Wert des Hauses in beiden Fällen gleich annimmt (das müsste man ja tun), wäre es egal, weil alle anderen Eckdaten wie Schulden etc. nicht verrückbar sind und auf den Euro genau bestimmt werden können (zum Stichtag).

In der Praxis entscheidend ist nur die Verkaufbarkeit des Hauses. In gefragten Gegenden wird ein Gutachten häufig unterhalb des Verkaufswertes liegen, in schwierigen Gegenden eher darüber.

Einigt man sich beidseitig auf einen Wert (also kein Gutachter), dann kann auch dieser Wert zu hoch oder zu niedrig sein, also Sie als Ehefrau bevorzugen oder benachteiligen.
Allerdings kommt


2.Ist es rechtlich vertretbar, dass die Ehefrau durch gemeinschaftl. Wirtschaften für den Abtrag der Schulden sorgt, aber innerhalb der Ehe kein Mitspracherecht bei der Verteilung möglicher positiver Erträge hat? d.h. muss der Ehemann nicht auch die Schulden gegenüber der Ehefrau tilgen, wenn diese es verlangt? Oder geht es nach historischer Reihenfolge der Gläubiger?

Wenn die Ehefrau ein Darlehen gegeben hat, muss dieses genauso berücksichtigt werden wie von Dritten. Die beiden Vermögensmassen bleiben bei der Zugewinngemeinschaft auch während der Ehe getrennt.

Schulden aus der allgemeinen Lebenshaltung sind aber gemeinsame Schulden.


3. Kann ein Ehepartner während der Ehe einen "Zugewinnausgleich" fordern, wenn die finanziellen Diskrepanzen überwiegen? Und kann danach eine Gütertrennung vereinbart werden?

Fordern kann man das während der Ehe schon, einen rechtlichen Anspruch gibt es darauf aber nicht. Sind sich beide einig, kann dann auch Gütertrennung vereinbart werden.


4. Kann die Ehefrau bei solcher finanzieller Zerrüttung in der Ehe die "Notbremse" ziehen und eine gerechtere Abrechnung initiieren (z.B. wie nach möglicher Scheidung?, getrennte Steuerkarten etc. ), um zumindest selbst positives Vermögen erwirtschaften zu können und die Kinder absichern zu können?

Die Zugewinngemeinschaft ist im Prinzip eine Gütertrennung, jeder Ehepartner behält sein Vermögen selbst.

Wenn die Ehefrau positives Vermögen erwirtschaftet, der Mann nicht, müsste bei der Scheidung die Hälfte davon an den Mann zurück fliessen, denn er hat Verlust gemacht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass er auch einen Vermögenszuwachs hätte, wenn seine Schulden bei der Scheidung niedriger sind als bei Beginn der Ehe.


Letztlich hängt es bei Ihnen von den konkreten Umständen ab (Ehemann verdient zu wenig oder gibt zu viel aus), welche Lösung für Sie hilfreicher wäre.

Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, stehe ich Ihnen dazu selbstverständlich zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.


Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt