Zugewinngemeinschaft Schuldentilgng wärhend der Ehe
19.04.2012 23:18 |
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Familienrecht
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Sehr geeherter Anwalt, sehr geehrte Anwältin,
ein Mann hat ein 3/4 Jahr vor seiner Heirat ohne Eigenkapital ein Haus gekauft (ein Teil privater Kredit der Eltern, grösster Teil Bankkredit in Form einer anzusparenden Lebensversicherung).
Nach der Heirat wird über 10 Jahre das Haus abbezahlt, zwei Kinder gehen aus der Ehe hervor, die Ehefrau arbeitet sofort nach der Geburt der Kinder wieder in Teilzeit, da die alten Kredite sonst nicht abbezahlt werden könnten. Die Ehefrau drängt seit Beginn der Ehe, das Haus zu verkaufen, da das Budget für die Familie sehr gering ist.
Nach diesen 10 Jahren wird nach langem Drängen seitens der Ehefrau versucht, das Haus zu verkaufen. Der Ehemann weist währenddessen daraufhin, dass ein möglicher Gewinn beim Hausverkauf nach Tilgung der Bankkredite zur Tilgung der Privatkredite an die Eltern (deren Leben finanziell gesichert ist) erfolgt, die Ehefrau hätte hier kein Mitspracherecht. Und er bejaht, ohne gemeinsames Wirtschaften mit der Ehefrau hätte er Privatinsolvenz anmelden müssen.
Meine Frage an Sie:
1. Ist die Ermittlung des Zugewinnausgleiches durch Scheidung vor oder nach dem Hausverkauf für die Ehefrau vorteilhafter?
2.Ist es rechtlich vertretbar, dass die Ehefrau durch gemeinschaftl. Wirtschaften für den Abtrag der Schulden sorgt, aber innerhalb der Ehe kein Mitspracherecht bei der Verteilung möglicher positiver Erträge hat? d.h. muss der Ehemann nicht auch die Schulden gegenüber der Ehefrau tilgen, wenn diese es verlangt? Oder geht es nach historischer Reihenfolge der Gläubiger?
3. Kann ein Ehepartner während der Ehe einen "Zugewinnausgleich" fordern, wenn die finanziellen Diskrepanzen überwiegen? Und kann danach eine Gütertrennung vereinbart werden?
4. Kann die Ehefrau bei solcher finanzieller Zerrüttung in der Ehe die "Notbremse" ziehen und eine gerechtere Abrechnung initiieren (z.B. wie nach möglicher Scheidung?, getrennte Steuerkarten etc. ), um zumindest selbst positives Vermögen erwirtschaften zu können und die Kinder absichern zu können?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen und danke für die Mühe.
Mit freundlichen Grüssen,
Emilia Calotti
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