seit 09/04 sind mein Mann und ich verheiratet, es gibt keinen Ehevertrag, d.h. es gilt die Zugewinngemeinschaft. Während unserer Ehe wurden als Eigentümergemeinschaft mehrere Immobilien/Mietshäuser erstanden, die wie folgt aufgeteilt und so auch im Grundbuch eingetragen sind: 3. Miteigentümer: 50 %, mein Ehemann: 25%, ich: 25%. Nun sind mein Mann und ich derzeit in der Diskussion, ob wir uns nicht trennen werden. Mein Mann möchte nun, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt eine Vereinbarung unterzeichne, die bereits jetzt einen Betrag X Euro festschreibt, den ich im Fall einer Scheidung als "Auszahlungsbetrag" von ihm bekomme. Diesen Betrag stellt er sich deutlich niedriger vor, als den aktuellen 25% Wert aller Immobilien. Seine Begründung: er hätte bislang viel mehr für die Immobilien "geleistet" als ich: der Kauf war seine Idee, er hat den Kaufpreis verhandelt und gesenkt, er hat sehr viele Abreitsstunden in Eigentleistung in den Erhalt und die Sanierung der Immobilien gesteckt. Ich bin der Meinung, dass ihm diese "Eigenleistung" nur möglich war, weil ich ihm in dieser Zeit komplett "den Rücken frei gehalten habe"- wir haben in dieser Zeit eine Tochter bekommen- ich habe mich fast alleine um sie gekümmert und auch sonst alle anfallenden/notwendigen Tätigkeiten für die Familie und den Haushalt übernommen. Hier ist mein Mann anderer Meinung und drohte mir damit, seine "Rechte" ggfalls sofort gerichtlich einzuklagen. Ich bin nun sehr verunsichert, da ich keinesfalls diesen Vorschlag meines Mannes akzeptieren will, da die Immobilien auch als Altervorsorge geplant waren und nun nicht weiss, ob und welche Rechte er an einem evtl. "höheren" Anteil an den Immobilien hat bzw. einklagen kann. Ich bin der Meinung, dass mir aufgrund der Zugewinngemeinschaft 25% des aktuellen Wertes zustehen, ganz gleich, wieviel jeder von uns bislang für die Immobilien "geleistet" hat und keine Veranlassung besteht dies zu ändern.
Des weiteren möchte er die Zugewinngemeinschaft ab sofort auf Gütertrennung umstellen- geht dies so einfach?
Besten Dank für Ihre Antwort.
MfG
Antwort geschrieben am 24.08.2010 20:51:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworten darf:
Wenn Sie mit 25% als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen sind, stehen Ihnen auch 25% des aktuellen Verkehrswertes zu - und keinen Cent weniger.
Ob Ihrem Ehemann dann beim Zugewinnausgleich ggf. ein Ausgleichsanspruch gegen Sie zusteht, steht auf einem anderen Blatt. Dies hängt von ihrem jeweiligen Anfangs- und Endvermögen ab und müsste konkret berechnet werden.
Aus der Behauptung jedenfalls, er habe mehr Arbeit oder Eigenleistungen in die Immobilien gesteckt, als Sie, kann er nicht ableiten, Ihnen weniger als Ihren Anteil am Eigentum auszahlen zu dürfen.
Entscheidend ist Ihr Miteigentumsanteil: Selbst wenn Sie - ohne eigene Investitionen - mit 50% im Grundbuch stehen würden, hätten Sie bei einem Verkauf auch Anrecht auf 50% des Verkaufserlöses.
Dementsprechend kann ich Ihnen nur raten, sich nicht auf den offensichtlich allein zu seinem Vorteil gereichenden Vergleichsvorschlag einzulassen - dazu dürfte kein Anlass bestehen.
Im Übrigen kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf zwei Arten beendet werden:
1. Durch Einreichung des Scheidungsantrages
2. Durch notarielle Vereinbarung
Zu einer Vereinbarung gehören aber immer Zwei - und Ihre Mitwirkung dazu wird er nur aushandeln, aber nicht erzwingen können.
"So einfach" geht das also nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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