Zugewinnausgleich - Güterstandswechsel mit Ausgleichszahlung vor Scheidungsantrag
14.07.2012 17:23 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
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Wir leben seit dem 9.9.2011 getrennt. Im April 2012 habe ich meinen Mann über einen Anwalt zur Auskunft über sein Vermögen am Trennungstag aufgefordert. Er hat wiederum seine Anwältin beauftragt, eine Offenlegung meiner Vermögenswerte einzuholen. Wir sind diesen Aufforderungen nachgekommen und am Stichtag der Trennung müsste mein Ehemann 115.000 EUR Ausgleichszahlung an mich vornehmen. Wir beide haben von unseren Anwälte Vorschussrechnungen erhalten auf einen angenommenen Gegenstandswert von ca. 50.000 EUR
Zwischenzeitlich hat sich sein Vermögen verdoppelt (Boni/Gehalt).
Wir können wieder miteinander sprechen und haben uns auf eine Ausgleichszahlung geeinigt, zu der ich bereit wäre, die Gütergemeinschaft noch vor Beantragung der Scheidung aufzuheben.
Ich weiß, dass wir dafür eine notarielle Beurkundung benötigen. Bei einem ehelichen Gesamtvermögen von ca. 400.000 EUR - wie hoch wären die Notarkosten? Und müssen wir unser Vermögen dem Notar ggü. überhaupt in irgendeiner Form offen legen oder reicht es, wenn wir ihm die Höhe der Ausgleichszahlung (180.000 EUR) nennen?
Wir wollen unsere Anwälte aus dem Thema Zugewinn rausnehmen. Auf welchen Gegenstandswert wird sich die Abschlussrechnung beziehen und mit welchem Gebührenfaktor? Wir möchten unsere Anwälte nicht informieren, über welchen Betrag wir selbst Einigkeit erlangt haben.
Welche Vorgehensweise empfehlen sie uns?
Trifft nicht Ihr Problem?
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