Zugewinn - Aufteilung nach Erbe - gemeinsame Konten / Immobilie
| 19.03.2010 18:17 |
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Familienrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2004 verheiratet (gesetzliche Zugewinngemeinschaft). Anfangsvermögen beider Eheleute 0 Euro. Ich (Mann) habe 2007 geerbt - Annahme 100.000 Euro. Trennung von meiner Frau droht.
1.
Damit meine Frau im Notfall auf das Geld zugreifen kann, wurden von diesem Erbe 20.0000 Euro auf ein Gemeinschaftskonto eingezahlt und 20.000 Euro auf ein Depot, das etwas später zu einem Gemeinschaftsdepot umgewandelt wurde. Auf das Depot wurde seitdem nichts weiter eingezahlt.
Ist meine Frau durch die Tatsache der Gemeinschaftskonten automatisch Eigentümerin der Hälfte? Wenn nicht, wie kann ich alleine über den eingezahlten Betrag verfügen (Depotübertrag nicht möglich) bzw. verhindern, dass meine Frau die Konten "abräumt"?
2.
40.000 Euro vom Erbe wurden 2007 für das Eigenkapital einer finanzierten Eigentumswohnung und deren Ausstattung (Küche, Bäder, Möbel) genutzt. Beide sind im Grundbuch und im Darlehensvertrag zur Hälfte eingetragen. Ist meine Frau damit automatisch zur Hälfte Eigentümerin der angeschafften Ausstatttung?
3.
von den restlichen 20.000 Euro wurden ein Auto gekauft - Kaufvertrag auf mich, Zulassung auf meine Frau, Fahrzeugbrief + Kaufvertrag bei mir. Meine Frau meint, das Auto gehört durch die Zulassung ihr und hat es entwendet (beide Schlüssel und Fzg.-schein). Wem gehört das Auto? Kann ich die Herausgabe verlangen?
4.
Endvermögen:
- Gemeinschaftskonto:5.000Euro (15.000. für Tilgung Darlehen Wohnung)
- Depot: 10.000Euro (gesunkene Börsenkurse)
- Wohnung: Wert - (mit 15.000Euro von GK getilgtem) Darlehen ca. 55.000Euro (=EK+Tilgung)
-Auto 20.000Euro
Wem gehört was?
Wer hat welches Endvermögen bzw. an wen welchen Zugewinnausgleich zu zahlen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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