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Zufallsfund Kinderpornografie


21.05.2007 20:19 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andrej Wincierz


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem, das mich einfach nicht mehr in Ruhe lässt.
Ich habe vor zwei Tagen auf einer Seite, bei der man Frauen und Männer nach aussehen bewerten kann,gesurft und dann habe ich nach kurzer Zeit einige Links angeklickt.Irgendwann kam ich auf Seiten bei der sehr viele Bilder angezeigt wurden und wenn man eines dieser angeklickt hat, wurde man auf eine andere Seite weitergeleitet, wo wieder sehr viele Bilder angezeigt wurden und wenn man dort wieder eins angeklickt hat,wurde man wieder auf eine Seite weitergeleitet mit sehr vielen Bildern usw.. Ich habe dabei immer ganz unten auf der Seite geguckt, ob die Frauen dort auch 18 Jahre alt waren.Dann habe ich ein Bild angeklickt und wurde auf eine Seite weitergeleitet, wo unten dann keine Information stand, das die Frauen dort min. 18 Jahre alt sind. Ich habe mir das dann etwas genauer angeguckt und die Frauen sahen wohl relativ jung aus,aber meiner Meinung eben nicht wie Minderjährige und habe mir dann auch nichts dabei gedacht,da auf den anderen Seiten ja auch alle Frauen 18 Jahre alt waren und habe dann dort ein Bild angeklickt und kam dann aufeinmal auf eine Seite wo kinderporographische Links und Fotos angezeigt wurden.Diese Seite habe ich dann direkt aus Panik geschlossen.Ich habe dann drüber nachgedacht die Seite zur Anzeige zu bringen und bin dann nochmal auf die Seite um mir die Adresse zu notieren, um diese Seite vielleicht zur Anzeige zu bringen und habe diese dann ohne das ich da etwas angeklickt habe geschlossen und mein Internetcache geleert. Nun habe ich große Angst, das ich mich strafbar gemacht habe und ins Visier von Ermittlern geraten bin.Es war ja nie meine Absicht auf eine solche Seite zu gelangen. Mich nimmt das so sehr mit das ich mich heute für die ganze Woche krankschreiben lassen habe. Ich kann abends kaum noch, da ich Angst habe, das nachts Ermittler vor meiner Tür stehen,schlafen und kann kaum einen vernünftigen Gedanken fassen und die Zeit mit meiner Freundin auch nicht mehr genießen.
Nun möchte ich ein paar Fragen zu meiner Situation,wie ich sie geschildert habe,stellen:
1.Habe ich mich hier strafbar gemacht?Es war ja wirklich nie meine Absicht.
2.Wie wahrscheinlich ist es das ich durch die ganze Sache ins Visier von Ermittlern geraten bin? Es war ja aboslut nicht meine Motivation auf solch eine Seite zu stossen.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und hoffe auf eine für mich gute Antwort,die mich beruhigt.

Mi freundlichen Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 8 weitere Antworten zum Thema:
Kinderpornografie
21.05.2007 | 20:52

Antwort

von

Rechtsanwalt Andrej Wincierz
13 Bewertungen
Sehr geehrte (r) Ratsuchende(r),

ich beantworte die gestellte(n) Frage(n) aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wie folgt:

Die zentrale Norm für die Beurteilung der Strafbarkeit in diesem Bereich ist § 184 b StGB.

In Ihrem Fall käme höchstens eine Strafbarkeit nach § 184 Abs. 4 S. 1 StGB in Betracht.

Ein strafwürdiges Handeln könnte darin liegen, dass Sie sich zufällig möglicherweise kinderpornografisches Material im Internet betrachtet haben.

Dazu müssten Sie das Tatbestandmerkmal „sich Verschaffen“ erfüllt haben. Nach bisher herrschender Meinung erfüllt das einfache Abrufen pornografischer Dateien im Internet und ihr bloßes Betrachten am Bildschirm nicht diesen Tatbestand. Der Tatbestand wird erst mit Abspeichern auf eigenen Datenträger vollendet (vgl. Tröndle /Fischer zu § 184 b StGB Rn 20 mit weiteren Hinweisen, auch LG Stuttgart in NStZ 2003, Seite 3).

Das zufällige Abspeichern im Cache-Speicher kann meines Erachtens nicht zur Strafbarkeit führen (gleiche Auffassung auch Tröndle /Fischer zu § 184 b StGB Rn 20).

Hinzu kommt, dass Sie alle Daten gleich gelöscht haben. Damit haben Sie auch gezeigt, dass Sie keinen Vorsatz hatten, kinderpornografische Seiten aufzurufen.

Insoweit kann ich Sie beruhigen, dass Sie keine strafbaren Handlungen begangen haben.

Ebenfalls beurteile ich die Gefahr, dadurch etwaige Ermittlungen auf sich gezogen zu haben, als sehr gering.


Mit freundlichen Grüßen

Andrej Wincierz
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 21.05.2007 | 21:55

Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Sie schreiben ja, das ein strafwürdiges Handeln darin liegen könnte,das ich zufällig möglicherweise kinderpornografisches Material im Internet betrachtet habe.Die Ausführungen darunter verstehe ich aber nicht so ganz. Meinen Sie etwa, das ich weil ich den Tatbestand des "Sich Verschaffen"(also das Abspeichern,so verstehe ich das mit den "Sich Verschaffen") nicht erfülle und den Internet Cache auch unverzüglich gelöscht habe, nicht straffällig geworden bin und mir deshalb keine Sorgen mehr machen muss?

Danke für Ihre Antwort

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.05.2007 | 11:19

Genau. Da Sie schon den objektiven Tatbestand nicht erfüllen, ist keine Strafbarkeit gegeben.

Deswegen müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrej Wincierz
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andrej Wincierz
Berlin

13 Bewertungen
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Gewerblicher Rechtsschutz, Internetrecht, Strafrecht, Zivilrecht