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Frage geschrieben am 20.02.2009 14:53:42

Zufallsfund KiPo

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2334
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag

Ich habe heute morgen auf einer Webseite neben legaler Pornografie eine Galerie entdeckt, die sehr wahrscheinlich kinderpornografisches Material enthält. die Überschrift zu dieser Galerie sowie zwei Thumbnails (kleine Vorschaugrafiken) lassen sehr stark darauf schließen. Die betreffende Galerie habe ich NICHT angeklickt.

Da ich nicht recht wusste, wie ich mich verhalten sollte, hab ich diesen Fund umgehend der nächsten Polizeidienststelle mitgeteilt. Ich wurde als Zeuge gehört und über meine Rechte sowie die Verpflichtung belehrt, den Verlauf des Browsers sowie den Cache zu löschen, was ich selbstverständlich getan habe (mittels speziellem Programm und nicht der "Entfernen"-Taste)

Mein Problem ist folgendes: Ich war vor Jahren selbst in ein Ermittlungsverfahren verstrickt, weil ich seinerzeit KiPo verbreitet haben soll. Es ging damals um eine an mich gerichtete Mail, deren Inhalt (ein Bild) allerdings später von der StA als NICHT kinderpornografisch eingestuft wurde. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Die Webseite, die ich heute morgen besucht habe, enthält legale Pornografie. Ich kenne diese Seite seit einiger Zeit und war dort auch einige Male zu Besuch, bis ich heute morgen eben besagte Galerie entdeckt habe. Dies habe ich so bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Die Beamtin meinte, ich solle mir keine Gedanken machen, dass ich selbst Mittelpunkt der Ermittlungen werden könne, da ich ja mit offenen Karten gespielt hätte und außerdem schon selbst einmal unschuldig Ziel derartiger Ermittlungen gewesen bin. Mein Verhalten wurde aufgrund meiner Angaben als korrekt eingestuft.

Natürlich war ich nach heute morgen nicht mehr auf dieser Seite und werde ganz bestimmt auch nicht wieder dorthin surfen.

Meine Frage ist nun: habe ich mich korrekt verhalten? Die Aussage der Beamtin beruhigt mich nicht wirklich. Meine Befürchtung ist, dass ich nun wieder in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten könnte, obwohl ich keinerlei KiPo besitze und/oder verbreite und schon gar nicht im Netz anschaue !!!

Vorab vielen Dank!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 20.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 20.02.2009 15:12:44
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Frage anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

1. Zu den fraglichen Straftaten des Besitzes und der Verbreitung pornographischer oder kinderpornographischer Schriften oder Bilder gehört zunächst der Vorsatz. So wie Sie schildern haben Sie schon weder solche Bilder besessen(d.h.downgeloadet) noch solche verbreitet, so dass die Strataten bereits objektiv aber auch subjektiv ausscheiden.


2. Dadurch, dass Sie sich umgehend mit der Polizei in Verbindung gesetzt haben, haben Sie eigentlich alles richtig gemacht, niemand würde Ihnen hier etwas unterstellen, so dass auch kein Anfangsverdacht vorliegt, welcher für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens notwendig wäre.


3. Möglich wäre, dass Sie als Zeuge aussagen müssten, aber auch dies erscheint mir hier fernliegend, da Sie lediglich die Polizei auf dieses Portal aufmerksam gemacht haben und die weiteren Ermittlungen auch ohne Ihr Zutun erfolgreich sein werden.


Letztlich haben Sie keine Ermittlungen gegen Ihre Person zu befürchten, sollte dennoch ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden und eine Beschuldigtenvernehmung anstehen, so stehe ich Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/2967880

Fax 0761/29678810

Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.02.2009 21:54:36

Ist es von Belang, dass ich vor Jahren selbst in ein Ermittlungsverfahren verstrickt gewesen bin, weil ich seinerzeit KiPo verbreitet haben soll? Wie bereits erwähnt, ging es damals um eine an mich gerichtete Mail, deren Inhalt (ein Bild) allerdings später von der StA als NICHT kinderpornografisch eingestuft wurde. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Polizei hat hiervon Kenntnis. Könnte man mir das nachteilig auslegen???
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.02.2009 22:03:43

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Da wie oben beschrieben, vorliegend gar kein Anfangsverdacht gegeben ist, ist es auch nicht von Belang, dass schonmal ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wurde.
Dies wäre, sofern es mangels Erfüllung des Tatbestandes eingestellt wurde, im Übrigen auch nicht von Belang wenn es nun wegen der neuen Sache einen Anfangsverdacht geben würde.

In der Realität kann es schon sein, dass die Polizei ein wenig genauer nachschaut, da diese nur den Eintrag in der Verfahrensliste sehen. Zu Ihren Lasten verwendet werden darf dies aber nicht, vorliegend schon gar nicht, da gar keine strafbare Handlung vorliegt.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und Ihnen Ihre Sorgen genommen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Haberbosch
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Zufallsfund KiPo | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-02-20
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