Die BfA drohte mir in diesem Schreiben an, mich auf den Regelbeitrag in Höhe von 494,50 € einzustufen, falls der Steuerbescheid nicht bis zum genannten Termin bei ihr eingeht.
Die rechtzeitige Absendung meines Steuerbescheids habe ich verbummelt, und so den Steuerbescheid erst am 12.12.08 eingereicht.
Rückwirkend zum 01.08.08 wurde daraufhin ein einkommensgerechter monatlicher Beitarg von 135,87 festgesetzt. Für Dezember 2008 soll ich aber wegen verspäteter Abgabe des Steuerbescheids den Regelbeitrag von 494,50 € zahlen.
Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, da ich diesen Betrag vom meinem geringen Einkommen gar nicht bezahlen kann. Dieser wurde abgelehnt.
Die Begründung lautet:
"Sofern keine Rückmeldung bis zum 30.11. eingeht, wird maschinell die einkommensgerechte Beitragszahlung beendet und die Beitragszahlung ab 01.12. auf Regelbeitragszahlung (bzw. halbe Regelbeitragszahlung bei Jungselbstständigen) umgestellt.
Der Einkommensbescheid von 2007 ist erst am 12.12.08 eingegangen.
Für den Monat 12/2008 ist somit der Regelbeitrag in Höhe von 494,50 Euro zu zahlen"
Nun zu meinen Fragen:
1. Bin ich wirklich verpflichtet, nur wegen verspäteter Abgabe meines Steuerbescheids für den Monat 12/2008 den Regelbeitrag in Höhe von 494,50 € anstatt den einkommensgerechten Beitrag von 135,87 € zu zahlen?
2. Darf die BfA mich rückwirkend zum 01.08.08 von dem bisherigen Beitrag in Höhe von 108,47 auf 135,87 € hochstufen, obwohl sie erstmalig bis zum 30.11.2008 den Steuerbescheid von 2007 angefordert hat?
-- Einsatz geändert am 21.01.2009 09:40:22
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