Zollschuld? - Wohnsitz in D, CH Auto gefahren, nun Forderung von 29% des KFZ Wertes
Guten Tag,
Person mit deutschem Wohnsitz ist ohne den Zulassungsinhaber ein CH Fahrzeug in Deutschland gefahren und wurde von Zoll angehalten. Nun soll diese Person in Deutschland einen Zollvorgang ausgelöst haben. Es werden 29% des Fahrzeugwertes (ca. 8000 Euro) gefordert, zusätzlich droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Nun das so eine Verordnung existiert war uns bisher völlig unbekannt. Wir haben uns selbst Gedanken gemacht und wissen das es sich bei dem Fall nicht um einen Härtefall handelt - also kein Entgegenkommen der Zollbehörde zu erwarten ist.
Unserer Ansatz den es nun abzuklären gilt:
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Die Person hat ebenfalls zum D-Wohnsitz zusätzlich einen CH-Wohnsitz.
- Wäre dann immer noch diese Zollschuld offen?
- Also was steht eigentlich in dem Text in dieser EU-Zoll Verordnung?
- Wird die Zollschuld fällig weil ein D-Wohnsitz vorhanden ist?
- Oder wäre sie hinfällig weil ein CH-Wohnsitz vorhanden wäre?
PS. Wohnsitz CH anmelden (8 Tage rückwirkend) ist in ZH kein Problem. Dann hätte diese Person vor dem Tag an dem sie durch den Zoll abgefangen wurde, einen CH Wohnsitz.
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- Gibt es noch andere Möglichkeiten als die von uns oben erwähnte?
- Was wäre wegen der Anzeige zusätzlich zu den Zollschulden an Bussgeldern, Strafen, Einträge oder was auch immer, noch zu erwarten?
Vielen Dank und Bitte schnell antworten es EILT!
Einsatz editiert am 03.08.2014 21:50:36









