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Zoll verweigern Freigabe von Ware aus China - was tun?


01.07.2013 18:57 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle




Ein Kunde aus Deutschland bestellte 60 Muster LED Leuchtstofftröhen aus China bei mir.

Dann bestellte der gleiche Kunde 430 LED Leuchtstofftröhen gemäß den vorher gelieferten Mustern für 7000 € zur Produktion in China bei mir.

Lieferung für den Kunden (430 LED – 7000 EUR) kam pünktlich am 27.05.2013 in Frankfurt an. aber Zoll und Marktaufsichtsbehörde / Regierungpräsidium Darmstadt verweigern bis heute Freigabe und verlangen Vernichtung oder Rücksendung ! Stand 01.07.2013

CE Zertifikat wird nicht akzeptiert, angeblich gefährliches Erzeugnis nach § 6 Produktsicherheitsgesetz, Sendung muss zurück an den Absender nach China

und Änderung nach Vorgabe des RP oder die Sendung wird vom Zoll vernichtet.

Nun mein Problem:

1. Kunde will Lieferung der Sendung bis 15.07.2013, da diese Leuchtmittel für einen Supermarkt zum Einbau bestellt wurden oder Rückerstattung der gezahlten 7000 EUR was aber nicht möglich ist. Rechnungskauf & Geldrückgabe gibt es nicht bei Lieferanten in China..

2. Eine Ersatzlieferung aus China nach Vorgaben von Zoll & RP ist möglich, wenn die reklamierte Sendung zurückgeschickt wurde, bis alles wieder da ist, würden 6 – 8 Wochen vergehen.

3. Die Hin und Rücksendekosten der Sendung werden nicht vom Hersteller in China bezahlt.

4. Der Hersteller in China ist bereit sofort eine neu produzierte Lieferung mit 50% Rabatt ca. 3500 EUR zu schicken, der Kunde aber nicht bereit zu zahlen. Ohne Vorauskasse läuft nichts in China.

Der Kunde wusste bei Bestellung

Liefer- und Zahlungsbedingungen: Vorauskasse

Lieferzeit ca. 2 Wochen – Sendung kommt per Luftfracht aus China.

Meine Frage

a). Sendung wurde im Kundenauftrag nach Vorgabe gelieferter Muster in China produziert. Was mache ich jetzt mit dem Kunden, was kann ich ihm sagen, wie kann es weitergehen ?

Ich kann nichts dafür wenn RP & ZOLL jetzt Einfuhr ablehnen und Vernichtung oder Rücksendung von im Kundenauftrag produzierter Ware (gemäß Vorgaben vorher gelieferter Muster) verlangen.

b). Wie sieht es rechtlich aus wenn der Kunde bei Bestellung genau weiss dass die Sendung erst in China produziert wird und dann durch den EU Zoll muss und es jetzt keine Freigabe gibt ?

PS: Ich arbeite mit englischer LTD. in London, eine Betriebsstätte in Deutschland gibt es nicht.

Die letzte Möglichkeit die mir bleibt, wäre jetzt in England Insolvenz zu beantragen.

Wenn Sie keinen Ausweg für dieses Problem sehen, werde ich diesen Weg gehen müssen, da wir nicht über die finanziellen Mittel verfügen 7000 EUR zu erstatten.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 45 weitere Antworten zum Thema:
02.07.2013 | 21:18

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1310 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

richtigerweise haben Sie schon Widerspruch eingelegt. Denn es ist nicht ersichtlich, warum die Rücksendung nicht wenigstens zugelassen wird.

Lassen Sie sich vom chinesischen Partner schriftlich bestätigen, dass eine wirtschaftlich notwendige Ersatzlieferung nur möglich ist, wenn die fehlerhafte Sendung ins Werk zurückgeschickt wird.

Unabhängig davon zu Ihren weiteren Fragen:

Was mache ich jetzt mit dem Kunden, was kann ich ihm sagen, wie kann es weitergehen ?

Sie können mit dem Kunden nur wahrheitsgemäß umgehen. Wenn Sie nun irgendetwas erfinden, wird die Betrugsanzeige bestimmt kommen.

Wie sieht es rechtlich aus wenn der Kunde bei Bestellung genau weiss
dass die Sendung erst in China produziert wird und dann durch den EU Zoll muss?

Es ändert nichts an der Tatsache, dass Sie liefern müssen oder sich ansonsten schadensersatzpflichtig machen.

Hier wurde ja einen Probelieferung ohne Probleme durchgeführt. Ohne besondere Vereinbarungen kann der Kunde dann davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist und seine weitere Bestellung ebenfalls geliefert wird. Dieses Risiko liegt bei Ihnen.

Nur wenn Sie vor oder bei Kaufabschluss ausdrücklich auf mögliche Schwierigkeiten hingeweisen hätten, wäre dieses Risiko dann eventuell auf den Kunden übergegangen.

oder bleibt nur die Insolvenz für die LTD in London übrig..?

Sofern Sie nicht liefern können, das Geld nicht zurückzahlen können und auch sonst keine Vereinbarung mit dem Kunden getroffen werden kann (daher wahrheitsgemäß mit ihm umgehen), wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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