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Frage geschrieben am 08.07.2010 18:34:37

Zoll beschlagnahmt Brief wg. Ermittlungsverfahren

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2050
Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorgeschichte:

Ich (31 Jahre) hatte vor geraumer Zeit von einem Bekannten den Tip bekommen "Smoke Plus" im Internet zu bestellen. Kann man rauchen und man würde davon leicht berauscht, ist aber legal. Ich konsumiere keine Art Drogen und bin auch noch nie mit dem Gesetz in Konflikt getreten. Ich habe im Internet nach online-shops gesucht, war aber bei allen ausverkauft. Dann bin ich auf einen Shop in den USA gestossen und habe dort am 25.05.2010 3x3gr bestellt (der Shop weißt extra Länder aus in welche er nicht verschickt und Deutschland war nicht dabei) . Am nächsten Tag (25.05.2010) war mir die Sache doch nicht ganz geheuer und ich habe mich im Internet mal über "Smoke Plus" genauer erkundigt. Ganz schlau bin ich nicht geworden aber es hat den Anschein als sei es in Deutschland verboten. Daraufhin habe ich den shop am nächsten Tag angeschrieben (habe diese e-mail leider nicht mehr aber alle anderen) dass das in Deutschland evtl. illegal sein könnte und ich die Sendung gerne stornieren würde. Leider bekam ich nur eine automatische E-mail dass der Kundenservice sich drum kümmern würde. Am nächsten Tag (27.05.2010) habe ich den Shopbesitzer nochmals angeschrieben und bekam am 02.06.2010 Antwort dass er da keine Probleme sieht und falls doch solle ich die Ware einfach zurückschicken und ich bekomme das Geld zurückerstattet.


Akutell:

Habe heute einen Brief von der Deutschen Post AG bekommen in welchem steht, dass der Zoll Leipzig die Sendung beschlagnahmt hat. Im angehängten Sicherstellungsprotokoll steht:

als Anlass "Ermittlungsverfahren" gegen mich
als Grund "Beweismittel (§§ 94, 98 STPO)" und Einziehungs-/Verfallsgegenstand (§ 111 c STPO)

Des weiteren ist eine Verhandlungsschrift angehängt bei welcher als Grund für die Beschlagnahme "Sendung verstößt gegen die Einfuhrvorschriften", und Beschlagnahmung der gesamten Sendung wg. BtmG aufgeführt ist.


Meine Frage ist jetzt natürlich was soll ich tun bzw. was erwartet mich?

Vielen Dank im Voraus


Antwort geschrieben am 08.07.2010 18:48:22
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie werden in der nächsten Zeit höchstwahrscheinlich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Hier werden Sie dann gebeten werden, sich bei der Polizei vorzustellen und dort eine Aussage zu tätigen. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet.

Sie sollten stattdessen einen Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie Akteneinsicht nehmen kann und die Lage richtig beurteilen, damit das Delikt bereits im Vorverfahren abgewickelt werden kann, ohne dass eine Anklage gegen Sie erhoben wird.

Ich habe es schon oft erlebt, dass Anklagen nur deswegen gestellt worden sind, weil sich die Angeklegten erst sehr spät haben verteidigen lassen und sich bei der Polizei um "Kopf und Kragen" geredet haben, da sie nicht wussten, worauf es ankam.
Dies kann mit einer professionellen Vertretung unterbunden werden.

Auch bei Ihrer "Tat" muss Ihnen ein Vorsatz bewiesen werden können, der aber laut Ihrem geschilderten Sachverhalt nicht vorliegt.

Wenn Sie das bewiesen haben, dass Sie nicht vorsätzlich handelten und von der Illegalität nichts wussten, haben Sie auch keine Strafe zu erwarten.

Wenn Sie das jedoch nicht beweisen können, erwartet Sie, wenn Sie nicht vorbestraft sind, maximal eine niedrige Geldstrafe. Auch kann das Verfahren bereits im Vorfeld gegen Sie gegen eine Zahlung eingestellt werden, sodass Sie auch gar nicht verurteilt werden.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten oder eine Rechtsvertretung in dieser Sache wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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