Zoll - Vorwurf der Markenrechtsverletzung - Folgen?
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 2 Stunden
Gegeben sei folgender Fall:
Der noch minderjährige X (Name bekannt) hat für den Privatgebrauch über eBay 6 Ladegeräte für Apple Iphones gekauft (bei einem chinesischen Händler, Warenwert insgesamt ca. 10 Euro). Die Sendung landet beim deutschen Zoll und X erhält ein Schreiben vom Zoll, in dem es heißt, es läge der Verdacht auf eine Verletzung des Markenrechts vor. Der Rechtsinhaber ist Apple, vertreten durch eine Bird & Bird Anwaltskanzlei.
1.
Dies ist der Link zur original ebay Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280476054055&_trksid=p2759.l1259
Liegt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vor?
Die Ladegeräte sehen zwar sehr ähnlich aus wie die von Apple, allerdings weisen sie nirgendwo ein Apple-Logo auf.
Käme eine Verletzung des Geschmacksmusterrechts in Betracht? Wie könnte man prüfen lassen, ob für ein solches Ladegerät überhaupt ein Geschmacksmuster eingetragen ist?
2.
In dem Schreiben heißt es "Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung von Waren"
(Zitat:,, Das Widersprechen im Verfahren nach Art. 11 VO (EG) Nr. 1383/2003
An die Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung schließen sich entweder ein vereinfachtes Verfahren (Artikel 11 VO (EG) Nr. 1383/2003), in dem die Waren unter zollamtlicher Überwachung vernichtet werden, oder ein gerichtliches Feststellungsverfahren an.
Der Rechtsinhaber kann zwischen diesen beiden Verfahren wählen.
Im vereinfachten Verfahren kann der Anmelder, Besitzer oder Eigentümer der Waren einer Vernichtung der als schutzrechtsverletzend erkannten Waren nach Aufforderung durch den Rechtsinhaber zustimmen. Er wird vom Rechtsinhaber aufgefordert, einer Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung zuzustimmen. Diese Zustimmung gilt auch als erteilt, wenn einer Vernichtung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausdrücklich widersprochen wird. Dieser Widerspruch kann gegenüber dem Rechtsinhaber oder der Zollstelle erklärt werden. Er führt regelmäßig zu einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Schutzrechtsverletzung. ").
-Was wird geschehen, wenn X eine solche Aussetzung nicht beantragt?
-Inwiefern wäre es ratsam, eine solche Aussetzung der Überlassung zu beantragen? Wie sieht ein solcher Antrag zur ,,Aussetzung der Überlassung" aus? Welche Kosten kämen schlimmstenfalls auf X zu?
- Wie soll X weiter verfahren?
3. X ist noch keine 18 Jahre alt. Welche Auswirkungen ergeben sich aus diesem Umstand?
-- Einsatz geändert am 17.05.2010 22:03:10
Markenrechtsverletzung Zoll









