Zoll - Aussetzung der Überlassung - Replikate - Konsequenzen?
27.01.2007 11:35 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Ein Bekannter hat von eine chinesischen Großhändler zwei Replikate einer bekannten Gitarrenmarke zur privaten Nutzung erstanden, zusätzlich hat der Händler ein "Dankeschön" in Form einer Louis Vuitton-Tasche beigefügt, was sich allerdings erst später herausstellte. Bei der Zollanmeldung wurde der real bezahlte Warenwert von 260 US$ für 2 elektrische Gitarren angegeben. Der Zoll hat das Paket nun nicht freigegeben bzw. zur weiteren Prüfung einbehalten.
1. Mit welchen Konsequenzen ist nun zu rechnen?
2. Kann es Probleme geben, dass der besagte Bekannte, die Instrumente zwar für die private Nutzung gekauft hat, aber ebenfalls ein Nebengewerbe für Musikalienhandel angemeldet hat? Oder ist für die Unterstellung der gewerblichen Einfuhr die Anzahl der, im Paket enthaltenen, Artikel ausschlaggebend?
3. Der Bekannte hat in der Vergangenheit bereits öfter originale Instrumente (offizielle Marke Made in China) für den Weiterverkauf geordert und offiziell importiert (Zoll+EUSt) - hat dies auf den vorliegenden Fall einen Einfluss?
4. Wie verhält es sich mit der Tasche, die ja nicht bestellt wurde?
Danke für Aufklärung!
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