1.
Dies ist der Link zur original ebay Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280476054055&_trksid=p2759.l1259
Liegt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vor?
Die Ladegeräte sehen zwar sehr ähnlich aus wie die von Apple, allerdings weisen sie meines Wissens nach nirgendwo ein Apple-Logo auf.
Käme eine Verletzung des Geschmacksmusterrechts in Betracht? Wie könnte man prüfen lassen, ob für ein solches Ladegerät überhaupt ein Geschmacksmuster eingetragen ist?
2.
In dem Schreiben heißt es "Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung von Waren"
(Zitat:,, Das Widersprechen im Verfahren nach Art. 11 VO (EG) Nr. 1383/2003
An die Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung schließen sich entweder ein vereinfachtes Verfahren (Artikel 11 VO (EG) Nr. 1383/2003), in dem die Waren unter zollamtlicher Überwachung vernichtet werden, oder ein gerichtliches Feststellungsverfahren an.
Der Rechtsinhaber kann zwischen diesen beiden Verfahren wählen.
Im vereinfachten Verfahren kann der Anmelder, Besitzer oder Eigentümer der Waren einer Vernichtung der als schutzrechtsverletzend erkannten Waren nach Aufforderung durch den Rechtsinhaber zustimmen. Er wird vom Rechtsinhaber aufgefordert, einer Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung zuzustimmen. Diese Zustimmung gilt auch als erteilt, wenn einer Vernichtung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausdrücklich widersprochen wird. Dieser Widerspruch kann gegenüber dem Rechtsinhaber oder der Zollstelle erklärt werden. Er führt regelmäßig zu einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Schutzrechtsverletzung. ").
- Was wird geschehen, wenn ich eine solche Aussetzung nicht beantrage?
- Inwiefern wäre es ratsam, eine solche Aussetzung der Überlassung zu beantragen? Welche Kosten kämen schlimmstenfalls auf mich zu?
- Wie soll ich weiter verfahren?
3. Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Ändert dieser Umstand an dem Vorwurf der Rechtsverletzung etwas?
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