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Zivildienst Unentschuldigtes Fernbleiben


23.03.2009 12:00 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Hallo,

- bin anerkannter KDVler
- Alter 22
- leiste seit 01.10.2008 Zivildienst
- bin seit Mitte Januar bis heute hinweg krankgeschrieben (Rückenschmerzen / Fahrdienst)

Problem:

Ich habe für einen Zeitraum von ca. 4 Wochen keine ärztliche Dienstunfähigkeitsbescheinigung. Für die restliche Zeit liegen bereits alle Krankmeldungen vor.

Meine Zivistelle hat mich bereits mehrmals aufgefordert, die fehlende Krankmeldung für den oben genannten Zeitraum vorzulegen, was ich natürlich nicht kann. Ansonsten wird mein Verhalten dem BAZ mitgeteilt.

Ich habe letzte Woche vorsorglich meinen KDV-Antrag beim BAZ widerrufen, um vom Zivildienst entlassen zu werden Bisher kam noch keine Reaktion.


Mit welchen Konsequenzen muss ich infolge meines unentschuldigten Fernbleibens aktuell rechnen?
23.03.2009 | 12:27

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1115 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

wer eigenmächtig dem Zivildienst fernbleibt oder länger als drei Kalendertage abwesend ist, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Dieses ergibt sich aus § 52 ZDG, wobei Ihnen hier gegebenenfalls noch zur Seite stehen kann, dass Sie tatsächlich krank gewesen sind, jedoch nur die Krankmeldung versehentlich vergessen haben.

Dieses muss allerdings von Ihnen nachgewiesen werden, wobei dennoch mit einer Bestrafung zu rechnen sein kann.

Wenn Sie eine Anhörung erhalten, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt einschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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