Frage geschrieben am 24.02.2005 20:50:00

Betreff: Zivielrecht


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 3123
Hallo aus München.

Frage: Ist es einer Bank (CONSORS) erlaubt, bei einer Zinsgutschrift oder Endfälligkeit einer Fremdwährungsanleihe (hier HUF) auf den aktuellen Umrechnungskurs zusätzlich eine Marge aufzuschlagen (2 % !), wenn dies weder in en AGB noch im Preisverzeichnis der Bank angegeben ist ?

Auf Rückfragen, wie der Umrechnungskurs bei Consors ermittelt wird, wurden mir die unterschiedlichsten Antworten gegeben:

1. es wird der Briefkurs genommen, der am Tag der Abrechnung in Frankfurt um 13 Uhr ansteht;
2. Es wird ein Mittelkurs aus Brief- und Geldkurs verwendet;
3. Der Kurs wird von de Abrechnungsstelle vorgegeben (was/wer immer auch die Abrechnungsstelle ist, konnte mir niemand sagen);
4. Auf den Briefkurs werden 5 HUF (entspr. ca. 2%) als Marge aufgeschlagen;

Da die Pkt. 1-3 nicht mit der Abrechnung übereinstimmen, war der Pkt. 4 die letzte Antwort die ich erhielt.

Andere Banken verwenden den Interbankenverrechnungskurs, der von der EZB festgetellt und veröffentlicht wird (=Mittelkurs); Und selbst wenn die Bank den Briefkurs nimmt, verdient sie bei der Umrechnung.

Bsp. Der Kurs HUF war lt. EZB 243 HUF; Der Briefkurs war 245 HUF; Consors nahm zur Umrechnung 248 HUF (ein Kurs der seit über einem Jahr nicht mehr bei der Umrechnung Brief zu Geld anstand !).

Durch den erhöhten Umrechnungskurs werden z.B. die dem Kunden in EUR gutgeschriebenen Zinsen weniger, als es dem Zinsbetrag in Währung entspricht.

Bsp. 100.000 HUF Zinsen; Kurs 243= 100.000/243 = 411,52 EUR
Kurs 245 = 408,16 EUR; Kurs 248 = 403,23 EUR. Bei Endfälligen Wertpapieren in der Größenordnung von 5 Mio. HUF macht das einen Unterchied von 414,84 EUR aus !


Auszug AGB:
" Die Dienstleistung im Rahmen der Verwahrung
14. Einlösung von Wertpapieren / Bogenerneuerung

(4) Einlösung in fremder Währung
Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheine sowie fällige Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten (z. B.Euro) eingelöst, wird die Bank den Einlösungsbetrag auf dem Konto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern der Kunde ein Konto in dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist."

Im Preisverzeichnis finden sich überhaupt keine Angaben hierzu.

Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Vorgehensweise rechtens ist und wenn ja, worauf sich dieses Recht bezieht oder ob ich eine Möglichkeit habe, von der Bank die korrekte Umrechnung zum Brief-oder Mittelkurs ohne zusätzlichen Margenaufschlag verlangen kann.

Vielen Dank.
MfG E.Muhr


Antwort geschrieben am 24.02.2005 22:38:34
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
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Sehr geehrter Rechtssuchender,

generell ist diese Frage wohl zu speziell um sie im Rahmen einer Erstberatung abschliessend beantworten zu können.

Meines Erachtens ist es wohl aber eher nicht rechtens auf die Zinsgutschrift zu Lasten des Bankkunden eine Marge aufzuschlagen, wenn dies nicht einmal in den Bank-AGBs aufgeführt ist. Zweifel bei AGBs gehen normalerweise zu Lasten des AGB-Stellers, also in diesem Fall zu Lasten der Bank.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt

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