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Frage geschrieben am 09.03.2010 17:46:32

Zitate in Veröffentlichung

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1315
Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich plane demnächst eine Veröffentlichung, welche sich kritisch mit einem Medizinthema auseinandersetzt. Hierin werden wissenschaftliche Quellen und auch Mediziner (Professoren) erwähnt und zitiert.

Die Zitate werden wörtlich wiedergegeben und stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie etwa Interviews, Veröffentlichungen, Vortragsprotokolle oder Internetseiten. Die Quellen werden vollständig angeben, und gesichert. Des weiteren werden diese ausgedruckt und archiviert.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass einige Zitatgeber wenig erfreut über einer Nennung in meiner Veröffentlichung sein werden.

Ich gehe davon aus, dass dies juristisch unbedenklich ist, da die Zitate 1:1 übernommen wurden, sich auf ein bis zwei Sätze beschränken und die Quellen öffentlich zugänglich sind.

Ist diese Annahme korrekt, bzw. muss ich dennoch etwas beachten?

Mit besten Grüßen,
Ein Ratsuchender


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 9.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.03.2010 22:24:24
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn die Zitate korrekt sind, haben Sie nach deutschem Recht nichts zu befürchten. Wenn die Zitate von Ihren Quellen jedoch falsch wiedergegeben wurden, kann die Gegenseite eine Gegendarstellung verlangen, muß aber gegebenenfalls beweisen, daß die Quellen falsch liegen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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