Frage geschrieben am 04.10.2007 08:58:00
Zielvereinbarung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2800ich arbeite jetzt seit 6 Jahren bei einer Spedition. Es wurde ein Festgehalt vereinbart, welches nach 2 Jahren nochmals angehoben wurde. Seit 3 Jahren habe ich nun jährlich eine Zielvereinbarung, die am Anfang auch kein Problem darstellte.
Jedes Jahr habe ich diese unterschrieben. Die Zielvereinbarung ist so gestrickt, daß ich auch max 10 % meines Jahreseinkommen bezahlen muss!! :( Letztes Jahr war dann dies leider der Fall, so daß ich mehrere Tausend € löhnen musste.
Meine Frage ist nur, ist das überhaupt zulässig, daß ein vereinbartes Festgehalt durch Zielvereinbarung gekürzt wird? Ich kenn nur Bonuszahlungen! Ich arbeite im Vertrieb!
Ich denke, daß Problem ist auch, daß ich es die letzten Jahre unterschrieben habe.
Leider wurden die Forderungen immer mehr angezogen.
Es ist z.B so, daß andere Mitarbeiter 500.000 € und 800.000 e bei Neukunden bringen müssen und ich 1.300.000 €.
Ich hatte die auch in der Vergangenheit, will das aber nicht mehr so aktzeptieren. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage bzw muss der Arbeitgeber allen Mitarbeitern ähnliche Forderungen stellen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 4.10.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.10.2007 09:55:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Markus Timm
Alleestraße 13, 14469 Potsdam, Tel: 0331 / 979375 0, Fax: 0331 / 979375 20
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
Bewertungen: 108
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ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Die Ziele können gruppenspezifisch aber auch individuellbezogen unterschiedlich ausgestaltet sein. Insofern gehe ich zunächst davon aus, dass die „Ungleichbehandlung“ rechtlichen Bestand hat. Willkürlich dürfte die Ungleichbehandlung dennoch nicht sein.
Zur Frage, ob eine Vereinbarung mit einer Rückzahlungsklausel rechtmäßig ist: Durch die Zielvereinbarung darf nicht der Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betroffen werden. Ganz grob bedeutet das, dass ca. 30 % des Gesamteinkommens über eine Zielvereinbarung geregelt werden können. Zudem sind Vereinbarungen von Rückzahlungsklauseln auf Ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Es gibt also durchaus Ansatzpunkte für eine genauere Untersuchung Ihrer Vereinbarung zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag. Angesichts Ihrer wirtschaftlichen Einbußen rate ich Ihnen, die offenen Fragen unter Vorlage der individuellen Vereinbarungen von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Dies sprengt den Rahmen einer Beratung in diesem Forum.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.10.2007 10:39:44
Was bedeutet, der Kernbereich meines Arbeitsbereiches darf nicht betroffen sein?
Da ich im Vertrieb tätig bin, sind Neukunden und Budget in 1. Linie meine Aufgaben.
Diese Bereiche stehen in der Zielvereinbarung komplett drin. Ist das etwa falsch?
Was bedeutet, der Kernbereich meines Arbeitsbereiches darf nicht betroffen sein?
Da ich im Vertrieb tätig bin, sind Neukunden und Budget in 1. Linie meine Aufgaben.
Diese Bereiche stehen in der Zielvereinbarung komplett drin. Ist das etwa falsch?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.10.2007 10:49:20
Mit dem Kernbereich ist u. a. die Vergütung gemeint. Dabei gilt als Fausformel, dass nur bis zu 30 % des Gesamteinkommens über eine Zielvereinbarung geregelt werden kann. Dies hat aber nichts mit Beschreibung des Ziels zu tun. Dieses kann sich sehr wohl auf Neukunden und Budget beziehen.
RA Timm
Mit dem Kernbereich ist u. a. die Vergütung gemeint. Dabei gilt als Fausformel, dass nur bis zu 30 % des Gesamteinkommens über eine Zielvereinbarung geregelt werden kann. Dies hat aber nichts mit Beschreibung des Ziels zu tun. Dieses kann sich sehr wohl auf Neukunden und Budget beziehen.
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