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Sehr geehrte Damen und Herren.
Vor fast 30 Jahren habe ich meine Stattsprüfung in Pädagogik abgelegt. Im lauf der Zeit durch Umzüge und Renovierungen, Trennung und neue Partnerschaft ist mein Original Zeugnis verschwunden. Da ich nach der Geburt meiner Kinder auch gar nicht mehr als Lehrerin arbeiten konnte und später eine weitere Ausbildung als Augenoptikerin gemacht habe, ist mir das Fehlen des Dokuments auch gar nicht aufgefallen. Erst nachdem der Optik-Betrieb 2008 pleite gegangen ist habe ich mich wieder an meine alte Ausbildung erinnert und im August 2008 eine Stelle an einer Grundschule erhalten. Mein Arbeitgeber wollte mein Zeugnis zur Staatsprüfung sehen und ich konnte es nicht finden. Die Prüfung wurde damals ca.1990 in Dortmund abgelegt. Um eine Zweitschrif zu erhalten, habe ich im Staatlichen Prüfungsamt für Lehrämter an Schulen angefragt. Leider ist in den Katakomben dort ein enormer Wasserschaden gewesen, so dass man mir im letzen Jahr nur eine negative Information zu meinem Zeugnis geben konnte. Ich habe nicht locker gelassen, zumal meine Stelle dort nur auf ein Jahr befristet war. Die Stelle ist verlängert worden, aber das Zeugnis, welches natürlich immer noch angefordert wird ist nicht auffindbar. Leider hat nun auch das Prüfungsamt keine Zweitschrift erstellen können.
Haben Sie eine Idee, wie ich an ein Dokument der Aussagekraft kommen könnte, dass meine Ausbildung von damals qualifiziert nachweist?
mit bestem Dank
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 20.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 20.07.2009 20:44:15
unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhalts und des Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Staatsprüfung für Lehramtsstudiengänge und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen (Protokolle, Zeugnisse etc.) werden, aufgrund der Zentralisierung dieser Ausbildung mit Staatsexamen, lediglich von dem zuständigen Prüfungsamt des Landes, bei Ihnen also Nordrhein-Westfalen, verwaltet.
Für den von Ihnen beschriebenen Fall wird es also sehr schwierig werden, eine Zweitschrift zu erhalten. Sie können sich an Ihre damalige Ausbildungstelle (Universität) wenden und erfragen, ob von Ihnen dort noch Unterlagen existieren. Dies könnte möglich sein, da die Prüfungskommissionen regelmäßig von den Universitäten gestellt werden und auch eine Information über das Bestehen des Studenten erhalten. Meiner Kenntnis nach sind jedoch die Aufbewahrungsfristen dort lediglich 10 Jahre, so dass die dort gespeicherten Informationen nunmehr wahrscheinlich gelöscht sein dürften.
Vielleicht haben Sie sich aber damals mit einer Kopie Ihres Zeugnisses beworben oder sogar schon als Lehrerin gearbeitet. In diesem Fall könnten an diesen Stellen vielleicht noch Unterlagen von Ihnen vorliegen. Weiterhin ist es möglich, dass Sie ein Zeugnis bei Behörden vorlegen mußten, um irgendwelche Ansprüche (ALG, Kindergeld etc.) geltend zu machen und diese dort noch vorhanden sind. Sollten Sie bereits alsLehrerin gearbeitet haben, ist der erfolgsversprechendste Weg meiner Ansicht nach, der zu Ihren Sozialversicherungsträgern. Mit den dort vorhandenen Unterlagen können Sie zumindest nachweisen, dass Sie bereits als Lehrer gerbeitet haben, was ja das Vorhandensein einer bestandenen Staatsprüfung voraussetzt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung gegeben werden kann und eine vollständige Rechtsberatung ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes nicht möglich ist. Für eine solche wenden Sie sich bitte persönlich an einen Kollegen in Ihrer Nähe.
Sollten einzelne Aspekte unklar sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
A.Leue
Rechtsanwalt
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