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Frage geschrieben am 28.08.2009 12:50:54

Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen mit falschen Fahrzeugtyp

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2115
Meine Frau hat beim Fahren telefoniert und wurde geblitzt. Jetzt ging mir als Halter der Zeugenfragebogen zu. Das Fahrzeug war ein Ford Galaxy. Die Bußgeldstelle fragt jedoch nach der Führerin eines FIAT (Auto-Nr. stimmt aber). Können wir den Fehler auf dem Zeugefragebogen "verwenden", so dass am Ende das Verfahren fruchtlos verläuft? Wie müssen wir uns dazu verhalten?


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Diese Antwort ist vom 28.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 28.08.2009 13:37:40
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung des Sachverhalts und Ihres Einsatzes wie folgt:

Da ein falscher Fahrzeugtyp in dem Fragebogen angegeben wurde, rate ich Ihnen, über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen. Erst dann sollte überlegt werden, ob Sie Angaben zur Sache machen oder nicht. Wenn eine Verwechslung vorliegt, könnte eventuell ein anderes Fahrzeug geblitzt worden sein. Wenn auf dem Foto Ihre Frau eindeutig zu erkennen ist, wird Ihnen die Akteneinsicht jedoch nicht weiter helfen.

Als Ehegatte haben Sie jedoch ohnehin ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1, Nr. 2 StPO. Sie sind auch nicht verpflichtet, den Zeugenfragebogen auszufüllen oder diesen zurückzuschicken

Allerdings müssen Sie bzw. Ihre Ehefrau dann mit weiteren Ermittlungen rechnen. Dies geschieht meist in der Weise, dass die Polizei mit dem Foto zu Ihnen /zu Ihrer Frau kommt, um zu ermitteln, wer gefahren ist. Sollte eine Fahrerermittlung innerhalb von 3 Monaten nicht möglich sein, wäre die Angelegenheit verjährt. Sie müssen aber dann damit rechnen, dass Ihnen auferlegt wird, ein Fahrtenbuch zu führen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundliche Grüßen,

Marion Deinzer
(Rechtsanwältin)
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Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
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