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Diese Antwort ist vom 28.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 28.08.2009 13:37:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung des Sachverhalts und Ihres Einsatzes wie folgt:
Da ein falscher Fahrzeugtyp in dem Fragebogen angegeben wurde, rate ich Ihnen, über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen. Erst dann sollte überlegt werden, ob Sie Angaben zur Sache machen oder nicht. Wenn eine Verwechslung vorliegt, könnte eventuell ein anderes Fahrzeug geblitzt worden sein. Wenn auf dem Foto Ihre Frau eindeutig zu erkennen ist, wird Ihnen die Akteneinsicht jedoch nicht weiter helfen.
Als Ehegatte haben Sie jedoch ohnehin ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1, Nr. 2 StPO. Sie sind auch nicht verpflichtet, den Zeugenfragebogen auszufüllen oder diesen zurückzuschicken
Allerdings müssen Sie bzw. Ihre Ehefrau dann mit weiteren Ermittlungen rechnen. Dies geschieht meist in der Weise, dass die Polizei mit dem Foto zu Ihnen /zu Ihrer Frau kommt, um zu ermitteln, wer gefahren ist. Sollte eine Fahrerermittlung innerhalb von 3 Monaten nicht möglich sein, wäre die Angelegenheit verjährt. Sie müssen aber dann damit rechnen, dass Ihnen auferlegt wird, ein Fahrtenbuch zu führen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundliche Grüßen,
Marion Deinzer
(Rechtsanwältin)
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Bitte beachten Sie, dass diese Plattform lediglich der ersten rechtlichen Einschätzung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Änderungen im Sachverhalt können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
Tel.: 0911 - 95 33 85 67
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