am 22.06.2010 wurde ich außerhalb einer Ortschaft (Autobahn) mit 25 km/h zuviel geblitzt. Der Wagen ist auf meine Frau zugelassen. Am 14.09.2010 bekamen wir dann Post von unserer Landesdirektion, enthalten war nur ein Zeugenfragebogen, indem meine Frau Auskunft geben soll wer das Auto zur Tatzeit gefahren hat. Nach meiner Meinung wäre die Tat zum 23.09.2010 verjährt. Meine Fragen sind : Wie reagieren wir am besten auf das Schreiben ? (die Frist zur Reaktion ist 1 Woche) Wie reagiert man auf Folgeschriften und wie beantwortet man Sie am besten?
Danke für Ihre Antwort
Antwort geschrieben am 16.09.2010 18:58:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 163
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vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihre Einschätzung zur Verfolgungsverjährung der Geschwindigkeitsübertretung ist zutreffend, so zwischenzeitlich keine Unterbrechung der Verjährung stattfand.
Bei Geschwindigkeitsübertretung einem beträgt die Verfolgungsverjährung vor Erlass des Bußgeldbescheides drei Monate und danach sechs Monate. Nach jeder Unterbrechung fängt die erneut und von vorne an zu laufen. Die Verfolgungsverjährung wird beispielsweise durch die Anhörung des Betroffenen oder den Erlass des Bußgeldbescheides (so dieser binnen zwei Wochen nach dem Erlass zugestellt wird, ansonsten gilt der Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheids) unterbrochen.
Eine Verpflichtung Ihrer Frau, auf den Anhörungsbogen zu reagieren und diesen auszufüllen, besteht nicht. Im Übrigen hat Ihre Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass sie Sie nicht belasten muss.
Folge dieses Verhaltens kann aber sein, dass zum einen weitere Ermittlungen (z. B. Besuch eines Polizeibeamten samt Lichtbild der Geschwindigkeitsübertretung vor Ort und Nachfrage bei Mitarbeitern oder Nachbarn) stattfinden und zum anderen dem Halter des Fahrzeugs das Führen eines Fahrtenbuchs aufgelegt wird.
Vorliegend erscheint es aufgrund des fortgeschrittenen Zeitablaufs durchaus möglich, dass die Geschwindigkeitsübertretung verjährt. Bitte beachten Sie, dass die Anhörung Ihrer Gattin lediglich die Verfolgungsverjährung betreffend Ihre Ehefrau unterbricht, nicht jedoch Ihre.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer Verteidigung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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