Frage geschrieben am 08.05.2010 15:40:27
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Zeugenfragebogen Geschwindigkeit
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4735Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich habe einen Zeugenfragenbogen wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten. Es geht zwar nur um 30 EUR, aber so wie das aussieht kann das Bild nicht richtig zugeordnet werden.
Text im Fragebogen:
Auf Grund der Feststellung kommt die Halterin oder Halter für den vorgenannten Verstoß als verantwortliche Fahrzeugführerin oder verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht.
Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher als Zeugin oder Zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben.
Bitte senden Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens an die oben genannte Dienststelle zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.
Ich würde jetzt das Zeugnisverweigerungsrecht ankreuzen und warten. Bringt das was?
Das dabei abgedruckte Bild, ist wirklich sehr schlecht.
Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed
PSS629687-111356-237
und als Zeuge 1 Polizeibeamter
Freundliche Grüße
Antwort geschrieben am 08.05.2010 16:12:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander S. Kargoscha
Beunestr.5, 35410 Hungen, Tel: 06402-809480, Fax: 06402-809481
Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrszivilrecht
Bewertungen: 4
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bei dem von Ihnen übermittelten Schreiben handelt es sich um ein Standardschreiben welches von der Verwaltungsbehörde zugesandt wird, wenn der Fahrzeughalter und der in dem Beweisfoto ersichtliche offenbar nicht zusammen passen.
Auf deutsch: Fahrzeughalter ist z.B. eine Frau, der auf dem Beweisfoto ersichtliche Fahrer hat jedoch einen ausgprägten Walrossbart.
Die Behörde versucht dann zunächst durch das genannte Schreiben, den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen.
Wenn das nicht klappt, z.B. weil Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, recherchiert die Behörde selbst und schaut nach, ob es jemanden in Ihrem bekannten Umfeld gibt, auf den das Foto passt. Hierbei kommen zuallererst Sohn oder Ehemann in Betracht.
Ist eine solche Recherche aufgrund öffentlicher Quellen erfolglos, kann tatsächlich auch ein Polizeibeamter vorbeikommen und mal nach ihren Kindern, bzw. Fotos von denen fragen.
Allerdings wird dies meist bei schwereren Vergehen, insbesondere im Punktebereich oder gar einem drohenden Fahrverbot ernsthaft verfolgt. Dies ist sicherlich von der zuständigen Behörde abhängig, die hierbei ein ermessen hat, ob sie die Tat verfolgt.
Was allerdings u.U. passieren kann ist, dass Sie verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen. Dies ist jedoch nicht zu erwarten, wenn es sich nur um einen geringen Verstoß handelt, der nicht einmal mit "Punkten" belegt ist.
Sie sollten sich jedoch nicht darauf verlassen, dass das Ihnen vorgelegte "Beweisfoto" tatsächlich eine so schlechte Auflösung hat. Teilweise entpuppen sich solche verschwommenen Fotos bei Akteneinsicht als wahre Panoramaaufnahmen in bester Qualität.
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