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Zeuge und Bandmitschnitt bei telefonischem Autoverkauf


13.07.2011 03:13 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von




Ich benötige juristische Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Ich habe als Privatverkäufer auf einer Plattform meinen gebrauchten PKW für 2500 Euro angeboten. U.a. hat sich ein Interessent gemeldet, der mich letztendlich auf 2100 Euro heruntergehandelt hat und ich habe mit meinen Worten wohl auf jeden Fall einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen.

Kurz danach hat sich ein Interessent gemeldet, der mir 2400 Euro gegeben hätte. Ich habe daraufhin den 1. Interessenten angerufen und wir haben uns dann auf 2300 Euro geeinigt.

Zu guter letzt hat noch ein Interessent angerufen, der bereit war, 2.700 Euro zu bezahlen. Auch wenn es sicher nicht korrekt ist, habe ich dem 1. Interessenten nun per email abgesagt, da dieser mich auch noch heruntergehandelt hat, wohlwissend, daß ich aber eigentlich bereits einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen habe.

Dieser droht mir nun mit einem Anwalt und hat mir gesagt, daß er die letzten Telefongespräche aufgezeichnet hat (ohne mein Einverständnis). Er hatte mich aufgrund weiterer Fragen bzgl. des Autos nochmal angerufen und dies evtl. als "Aufhänger" benutzt, nochmal meine mündliche Bestätigung auf Band aufzunehmen. An meinen genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern, aber es war sicherlich eine mündliche Zusage von mir.

Mein Schwiegervater war auch bei dem Gespräch dabei und da er selbst auch noch mit ihm gesprochen hat, weiß er, daß es evtl. einen Zeugen bei dem Telefongespräch auf meiner Seite gegeben hat. Lt. seiner Aussage würde dieser als Zeuge vor Gericht gehört, wenn es zum Prozess kommen sollte.

Der zustandegekommene mündliche Vertrag ist wohl hier keine Frage. Für mich im Detail wäre nun interessant zu wissen, welche Beweismöglichkeiten er tatsächlich hat:

Meines Wissens können Bandmitschnitte vor Gericht nicht verwertet werden. Jedoch habe ich an einer Stelle gelesen, daß der Mitschnitt einfach einer weiteren Person vorgespielt werden kann und diese dann einfach angibt, sie hätte das Gespräch mitgehört.

Welche Rolle spielt mein (zukünftiger) Schwiegervater dabei und kann dieser tatsächlich als Zeuge gehört werden?

Er hat mir einen Schadenersatz von 3500,- angedroht. Kann er diesen Wert ansetzen oder nur die Kosten, die für ihn angefallen sind wie Zugticket, Autokennzeichen, etc.?



Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema:
Autoverkauf
Antwort vom
30.12.1899 | 00:00

Nachfrage vom Fragesteller 13.07.2011 | 09:22

Sehr geehrte Herr Hesterberg!

Danke für Ihre Antwort.

Ich wollte Ihnen noch die einzige Email weitergeben, die ich dem o.g. Interessenten geschrieben habe:

Zitatanfang:
Hallo Herr *****!



Ich habe nun doch ein bzw. zwei Probleme wegen dem Skoda bekommen:



Erstens hat mein Auftraggeber (ich bin Freiberufler) sich bei mir gemeldet, mit der Bitte, aufgrund mehrerer Krankheitsfälle bereits morgen nachmittag im Rheingau zu erscheinen. Dadurch habe ich keine Gelegenheit mehr, mich noch um das Auto zu kümmern. Da es sich um meine wichtigste Einnahmequelle handelt, hat dies absolute Priorität.



Ich muß Ihnen schon daher absagen, da Sie so schnell wie möglich das Fahrzeug haben wollten.



Zum anderen hat sich noch ein Interessent gemeldet, der mir 2700 Euro angeboten hat (ohne den Preis drücken zu wollen!!). Außerdem hat dieser Interessent kein Problem damit, wenn er das Fahrzeug später abholen würde.



Evtl. bekommen Sie von einer Stornierungs-Gebühr abgesehen, den Kaufpreis des Bahntickets zurück. Dies müßte vermutlich aber an einem Schalter der Bahn vor der geplanten Fahrt vorgelegt werden.



Können sie mir die Email rückbestätigen, damit ich sicher sein kann, daß Sie diese erreicht hat. Ansonsten würden Sie morgen umsonst nach Lehre kommen. Da ich erst vor einer Stunde dazu gekommen wäre, Sie nochmal anzurufen, schreibe ich Ihnen stattdessen besser eine Email.
Zitatende


Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob sich dadurch meine Vermutung bestätigt, daß der Kaufvertrag bindend ist.

Mit freundlichen Grüßen