Zeitwert Haftpflichtversicherung
13.05.2012 17:21 |
Preis: ***,00 € |
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Preis: ***,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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Das Sektionaltor unserer Halle wurde im Januar 2012 durch einen Bekannten stark beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Der Schaden wurde der Privathaftpflicht gemeldet und insoweit auch anerkannt. Die Schadenshöhe lt. Kostenvoranschlag beträgt Ca. 4.400 €. Entschädigt wurde nun ein Zeitwert von 3.350 €
Eine ursprüngliche Anschaffungsrechnung ist leider nicht in meinem Besitz, da das Gebäude erst in 2010 aus der Insolvenzmasse eines Industriebetriebs von meiner Frau erworben wurde.
Das Tor selbst wurde lt. Typenschild 2001 gebaut. Wann der Einbau erfolgt ist, ist mir nicht bekannt. Die Inbetriebnahme erfolgte jedoch erst im November 2011, da die Hallenwand bis dahin verschlossen war und die elektrischen Anschlüsse erst noch fertiggestellt werden mussten (es musste erst noch die Außenwand durchbrochen werden). Das Tor ist daher vollkommen neuwertig und zeigt keinerlei Verschleiß. Die bisherige Nutzungsdauer beträgt also lediglich zwei Monate.
1. Ist der, von der Versicherung angsetzte Zeitwert so akzeptabel ?
2. Da eine Ersatzbeschaffung, in Form eines gebrauchten Tores nicht möglich ist, ist dann überhaupt ein Abzug gerechtfertigt ? (Eine längere Nutzungsdauer oder Wertverbesserung wäre dadurch sicher nicht gegeben)
Falls die Versicherung nicht einlenkt und Erfolgsaussichten bestehen, würde ich die Vertretung gerne beauftragen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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