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In einer Kleinanzeige "Casting für Life-Spiel, Info und Anmeldung unter www.jagdzeit.com" habe ich Mitspieler für ein Rollenspiel gesucht. Die Veröffentlichung wurde mir verweigert. Ist an diesem Text irgendetwas verkehrt oder etwas, was einer veröffentlichung im Wege stehen würde? Nach telefonischer Aussage hat man einen Blick auf meine Homepage geworfen und findet diese "bedenklich". Es geht hier nicht um etwas unrechtmäßiges oder illegales, sondern darum, das mir da jemand die Möglichkeit einer Werbung verweigert, weil ihm oder ihr mein "Produkt" nicht gefällt. Muss ich mich hier ausgerechnet von Leuten, die von der Pressefreiheit leben, zensieren lassen? Ich möchte meine Anzeige veröffentlichen lassen. Wie kann ich mich gegen diese Zensur wehren?
P.S. Das Spiel ist nicht komerziell, Falls Sie Teile des Textes jedoch für kommerzielle Werbung halten, schwärzen Sie bitte die entsprechenden Stellen
Antwort geschrieben am 25.11.2010 20:44:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Sie fragen nach den rechtlichen Möglichkeiten bei der Ablehnung einer Anzeige in einer Zeitung.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit und daher kann sich im Privatrecht jede Person oder Firma Ihren Vertragspartner frei auswählen.
Sie haben allerdings Recht damit, daß die Presse eine Sonderstellung im öffentlichen Leben hat.
Daher wurde von der Rechtsprechung in diversen Fällen in der Vergangenheit anerkannt, bei Zeitungen die eine regionale Monopolstellung haben einen Abschlußzwang für Anzeigen anzunehmen.
Mit anderen Worten: Falls die betreffende Zeitung in Ihrer Region eine dominierende Stellung hat, könnte eine Pflicht der Zeitung bestehen Ihre Anzeige zu veröffentlichen.
Etwas anderes soll nur ausnahmsweise gelten, wenn die Anzeige der redaktionellen Linie der Zeitung widerspricht, oder das Anzeigengeschäft der Zeitung gefährden könnte.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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